cgboard - classic games

Normale Version: EU-GH: Gebrauchte Software darf weiter verkauft werden
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
EU-Gerichtshof urteilt:

Gebrauchte Software darf weiter verkauft werden

Zitat:Dieses Urteil könnte auch weitreichende Folgen für die Spielebranche haben: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auch Software die nur in digitaler Form vorliegt, nach dem Gebrauch weiter verkauft werden darf. Laut dem Beschluss soll es da keinen Unterschied zwischen Programmen geben, die auf Datenträgern erworben wurden oder solchen „nichtkörperlichen Kopien“, wie das in der Rechtssprache heißt. Wer da zum Beispiel online nur eine Lizenz für ein Programm erwirbt – soll genau so das Recht haben, diese wieder an jemanden anderes abzutreten. Vorausgesetzt die wird selbst nicht mehr genutzt. Der Secondhand-Käufer habe dann das Recht, die Lizenz in vollem Umfang zu nutzen.

Hintergrund der Verhandlung war ein Rechtsstreit des Händlers von gebrauchter Software UsedSoft mit Oracle. Die Firma Oracle wollte dem verbieten, die Lizenzen ihrer Software weiter zu verkaufen - und hat verloren.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil auf Online-Vertriebsplattformen von Spielen auswirkt – insbesondere natürlich Steam. Dort gibt es bislang ja keinerlei Möglichkeit, ein erworbenes Spiel weiterzuverkaufen.

QUELLE

Leuchtreklame an:

Na, "Aktionäre der Spieler-Molkereien", schon 'nen Hals...? Zunge raus
Dann wird Steam wie Ebay Gebühren auf jede Transaktion erheben und verdienen noch mehr Geld Wink
Ich denke aber schon, dass sich das Urteil auf den nicht beliebig vervielfältigbaren Gegenstand der Lizenz beschränkt und man nicht anfangen kann, gebrauchte Setup-Pakete von DRM-freier Software weiterzuverkaufen (vorausgesetzt, man löscht diese von der Festplatte nach dem Transfer auf den Rohling bzw. nach dem P2P-Internettransfer)?
Ich meine, monetär macht das natürlich für den Hersteller der Software keinen Unterschied, ob ich eine Lizenz verkaufe oder nur virtuelle Daten, aber bei zweiterem ist es ja für einen Gebrauchtkäufer nahezu unmöglich, festzustellen, ob es sich um Originalware oder eine Pirateriekopie handelt. Wobei, wahrscheinlich müsste man in dem Fall einfach auf einen originalen Kaufbeleg bestehen. Ist in der digitalen Welt natürlich auch so eine undurchschaubare Sache, weil solche Kaufbelege selten notariell (oder anderweitig sicher) beglaubigt sind.
Ich denk mal Steam & dgl. hat sich die längste Zeit über EU-Recht hinweggesetzt - es zieht sich eben immer etwas länger hin.

@ Transaktion, fällt mir gerade ein:

Die kommende "Baldur's Gate: Enhanced" soll mit ... !tärääh! ... "DLC's" aufgekocht werden! Teufel

Der momentane Vorreiter: "Echtgeld-Auktionshaus-Bank"
Und, was kommt wohl noch? Wer seinen Spielstand abspeichern will, muß erst mal was einzahlen?


So wie aktuell schon zu lesen ist:
Zitat:EA-Chef John Riccitiello sieht große Chancen im Free2Play-Markt und geht in einem Gedankenspiel sogar soweit, von Spielern für das Nachladen in Battlefield einen Dollar verlangen zu wollen.

...es muß nur den Richigen treffen, dann kann man sich auch hiervon verabschieden.
Naja noch hat das keine Auswirkungen, erst wenn ein Gericht Urteilt, dass der Freie Verkauf nicht unterbunden werden darf. Dann würd das ganze DRM Konstrukt zusammenbrechen
Navaros schrieb:[...]
Und, was kommt wohl noch? Wer seinen Spielstand abspeichern will, muß erst mal was einzahlen?
[...]
Hmm ... das ist eine gute Idee. Hast du sie schon mal Ubisoft vorgeschlagen ?? Immerhin haben die schon das tolle Online-Abspeichern "erfunden" und für solche Innovationen kann man sicherlich auch eine kleine Gebühr verlangen WinkBig Grin.
Das Weiterverkaufen von gebrauchten Spielen hätte auch niemand auf der Welt verbieten können. Ernüchternd kommt dazu:

"....Aber damit hat das Gericht den Herstellern keinesfalls ein Gebot ins Stammbuch geschrieben, nunmehr den Kunden die Weiterveräußerung auch zu ermöglichen. Im Fall von Apples Appstore etwa scheitert der Weiterverkauf der Software schon an der fehlenden Möglichkeit, installierte Apps überhaupt an ein anderes Gerät weitergeben zu können. Das heutige Urteil verpflichtet die Softwarehersteller auch nicht, das möglich zu machen....."

Unter'm Strich ändert das also nicht wirklich viel.
Ein Schritt nach dem Anderen. Ich denke schon, dass mittelfristig auch die Übergabe ermöglicht werden muss. Man muss eben die Klage eines Spielers abwarten, der seinen L.A. Noir DLC, WoW Skin oder App weiterverkaufen möchte und es nicht geht.

Edit 1: Wer das Urteil nachlesen möchte kann das unter diesem Link tun.
Dornfeld schrieb:Ein Schritt nach dem Anderen. Ich denke schon, dass mittelfristig auch die Übergabe ermöglicht werden muss. Man muss eben die Klage eines Spielers abwarten, der seinen L.A. Noir DLC, WoW Skin oder App weiterverkaufen möchte und es nicht geht.
Die Hersteller werden sich das schon so zurechtdrehen, wie es ihnen am meisten nutzt. Da wird vor dem Kauf irgendwo versteckt im Kleingedruckten darauf hingewiesen, daß das Erworbene nicht weiterverkauft werden kann/soll/darf, und schon ist es geschehen. Wer liest sich schon das Kleingedruckte durch.
Die können in ihre AGBs auch reinschreiben, dass ich ihnen eine Niere spenden muss. Das hat keine Bedeutung.
Gadler schrieb:Das Weiterverkaufen von gebrauchten Spielen hätte auch niemand auf der Welt verbieten können. Ernüchternd kommt dazu:

"....Aber damit hat das Gericht den Herstellern keinesfalls ein Gebot ins Stammbuch geschrieben, nunmehr den Kunden die Weiterveräußerung auch zu ermöglichen. Im Fall von Apples Appstore etwa scheitert der Weiterverkauf der Software schon an der fehlenden Möglichkeit, installierte Apps überhaupt an ein anderes Gerät weitergeben zu können. Das heutige Urteil verpflichtet die Softwarehersteller auch nicht, das möglich zu machen....."

Unter'm Strich ändert das also nicht wirklich viel.
Oder anders ausgedrückt:
Jeder darf Software weiterverkaufen, aber wie man das hinbekommt bleibt der eigenen Vorstellungskraft überlassen WinkZunge rausBig Grin.
Ich denke es wird so laufen:

Jemand möchte eine Iphoneapp weiterverkaufen.
Das geht nicht, weil es keine entsprechende Funktion in der Software gibt.
Jemand schreibt Apple und bittet um Hilfe.
Apple lacht Jemand aus.
Jemand geht zum Anwalt.
Nach 10jährigem Rechtsstreit bekommt Jemand Recht.
Apple wird zur Implementierung einer Verkaufsfunktion verpflichtet.
Nach 5 Jahren kommt das neue IOS.
Verkaufsfunktion ist implementiert ist aber sehr umständlich zu bedienen, wird beim Support hintenangestellt und ist fehlerverseucht.
Weitere 5 Jahre später kommt das nächste IOS.
Die Verkaufsfunktion ist rund und lauffähig.
Apple lässt sich für seine Kundenfreundlichkeit feiern.
Es gibt einen Grundsatzentscheid, dass alle Softwarehersteller Verkaufsfunktionen implementieren müssen.
10 Jahre später ist das Weiterverkaufen von Software kein Problem mehr.