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Normale Version: verbraucherinsolvenz aufhebungsbeschluss?
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Was ist ein aufhebungsbeschluss beieiner privatinsolvenz hoffe ihr könnt mir das erklären.
Auszug aus dem Insolvenzrecht


6. Verfahren - Aufhebungsbeschluss

Nach der Verteilung des Vermögens ist das Insolvenzverfahren beendet und das Verfahren wird durch Beschluss aufgehoben und beendet. Der Schuldner erhält dann die freie Verfügung über sein Vermögen zurück.
Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens können Insolvenzgläubiger ihre Restforderungen wieder uneingeschränkt gegen den Schuldner geltend machen §201 InsO.

Ist der Schuldner eine natürliche Person, kann er dem über die Restschuldbefreiung (§§286 ff. InsO) entgehen und von seinen Verbindlichkeiten befreit werden. Diese Möglichkeit gilt auch für den persönlich haftenden Gesellschafter eines insolventen Unternehmens.


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Bei Beendigung des Insolvenzverfahrens, wenn also die verfügbare Masse verteilt wurde, wird es per Beschluss aufgehoben. Das ist der Aufhebungsbeschluss.

Normalerweise können danach Insolvenzgläubiger ihre Forderungen wieder im noch vorhandenen Umfang geltend machen. Bei natürlichen Personen wird dies durch die Eröffnung des Restschuldbefreiungsverfahrens verhindert, das die sogenannte Wohlverhaltensperiode umfasst.

Am Ende der Wohlverhaltensperiode erfolgt dann der Beschluss über die Restschuldbefreiung, nicht bediente Gläubiger verlieren ihre Ansprüche und der ehemalige Schuldner ist "schuldenfrei"...naja, wenigstens bis zum nächsten Mal Rolleyes

Sollten noch Fragen sein gib Bescheid. Nach fünf Jahren Forderungsmanagement (u.a.) für ein mittelgroßes Wohnungsunternehmen bin ich relativ fit in Sachen Insolvenzen...

./edit: ach, da war einer schneller Wink
danke ihr 2 memphis beitrag hat mir mehr geholfen dachte schon damit wär die sache gelaufen und die traben schonwieder an^^ aber hab ja ne restschuldbefreiung beantragt xD
Kann es eigentlich passieren, dass man vergisst, das Restschuldbefreiungsverfahren einzuleiten oder wird darauf so unmissverständlich hingewiesen, dass man die Befreiung als Privatperson definitiv immer beantragt?
Beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist der Restschuldbefreiungsantrag bereits mit dem Insolvenzantrag einzureichen. Das ist Pflicht bzw. der Antrag muss dem Insolvenzantrag wie z.B. auch die Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Vergleich beiliegen. Daher kann man beinahe sagen, dass es automatisch erfolgt...

Die einzige Ausnahme ergibt sich, wenn die Restschuldbefreiung überhaupt nicht begründet werden kann und selbst dann muss dem Insolvenzantrag eine diesbezügliche Erklärung beigefügt werden...
Ah, gut zu wissen. Danke für die Erläuterung Smile
tomwatayan schrieb:Ah, gut zu wissen. Danke für die Erläuterung Smile

Dem schließe ich mich an. Danke für die kompetente Erklärung!
Das sie sowas auch immer so bürokratisch machenmüssen Big Grin