cgboard - classic games

Normale Version: Erbrecht
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2
Hi,

an die Mitglieder:

Kennt sich wer mit dem Erbrecht aus? Und kann Ratschläge geben?
Worum geht's denn genau? Als ich damals 8½ Jahre in der Friedhofsverwaltung der Zentralrendantur gearbeitet habe, hatte ich viel damit zu tun, weil es um die Vererbung von Nutzungsrechten von Grabstätten etc. ging.
Geht es Dir um den Freibetrag?
Ohne genaue Angabe was du wissen willst ist das ganze recht Sinnfrei.

Falls du meinst das, dass Erbe überschuldet ist, SOFORT ausschlagen
Hi,

ich weiß, das Erbrecht ist ein sehr umfangreiches Gebilde.
Es dreht sich darum, welche Rechte ein Vermächtnisnehmer hat.
Und wenn der Vermächtnisnehmer Recht bekommt, bekommt er auch sein Vermächtnis?

Anfang Mai verstarb eine Tante meiner Frau.
Michael, ein Cousin meiner Frau, war von verstorbener Tante adoptiert worden und ist als alleiniger Erbe eingesetzt.
Allerdings werden zu Lasten des Erben folgende Geldvermächtnisse ausgesetzt:
Benedikt (der Sohn von Michael), Gabi (meine Frau) und Sabine (Cousine meiner Frau und Schwester von Michael) erhalten einen Geldbetrag.
Benedikt ein halb Anteil und Gabi und Sabine je ein viertel Anteil vom Geldbetrag aller bestehenden Konten.
Mit anderen Worten, der Erbe erbt kein Geld, nur Haus und Grundstück.

Der Erbe gibt keine Informationen über die Höhe des Geldvermächtnisses heraus.
Er wurde schriftlich (unter Zeugen), mit einer Fristsetzung von 10 Tagen, aufgefordert Gabi und Sabine über die Höhe des Geldvermächtnisses zu informieren und die beiden auszuzahlen.
Er hat schriftlich geantwortet: Wenn alle Rechnungen bezahlt sind, wird er sie auszahlen und alle Kontoauszüge beilegen.
Nicht wieviel, nicht wann, keine Info über die Höhe des Geldes.

Im Testament steht, dass nur die Beerdigungskosten und die Kosten für ein Denkmal vom Barvermögen zu bezahlen sind.
Im Testament steht ebenfalls, wenn ein Vermächtnisnehmer zu Lebzeiten der verstorbenen Tante Geld erhalten hat, ist das anzurechnen.
Benedikt hat mehrfach Geld erhalten.

Die Frist läuft heute ab.
Morgen bekommt der Erbe eine Mahnung ausgesprochen. Ebenfalls unter Zeugen unterschrieben und zugestellt.
Montag wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet und es wird also zum Gerichtsprozess kommen.

Gesetzt den Fall, der Erbe hat das Geld veruntreut, hat das Haus und Grundstück seinem Sohn überschrieben und steht jetzt mittellos da.
Ist man dann in den Arsch gekniffen und ätschibätsch?
Muss man jedes Jahr den Gerichtvollzieher losschicken?
Kann man eine Lohnpfändung machen, oder funktioniert das nur bei Unterhaltszahlungen?
zu komplex zuviel was man falschmachen kann sein nich faul geh zum anwalt

ansonnsten is es so schenkungen können 10jahre rückgängig gemacht werden bzw als ungültig gelten damit geht der besitz zurück
Nicht ganz, pro Jahr welches vergangen ist gehen 10 % ab.
Hi,

wie schon gesagt, heute läuft die ihm gesetzte Frist ab.
Morgen wird ihm die Mahnung ausgesprochen und zugestellt. Montag geht's zum Anwalt.

Das Gericht kann also verfügen, dass die Schenkung rückgängig gemacht werden kann? Falls der Erbe plötzlich mittellos ist.
Wäre ein Anfang.
Als Vermächtnisnehmer bekommt man vom Nachlassgericht keinen Erbschein und somit keinen Einblick in die Kontobewegungen oder den Finanzstatus der verstorbenen Person.

Der Ehemann einer anderen Cousine meiner Frau streitet sich mit seinem Bruder um das Erbe der verstorbenen Eltern.
Das geht jetzt schon 2 Jahre.

Es gibt den Spruch: Deine Freunde kannst du dir aussuchen, deine Familie nicht.
Blut ist anscheinend doch nicht dicker als Wasser.
Donald verdammt nochmal geh zum anwalt bevor du eine mahnung schickst hergott.

Ganz ehrlich ....... Du willst hier alles allein durchziehen sachen machen die berreits ein anwalt machen muss lass den scheiß.

Du kannst soviel falschmachen in dem du das falsche schreibst das is hier immerhin keine kleinigkeit

Und ganz ehrlich donald bei geld hört die freundschaft auf wenn du ihn eh abmahnen dann direkt den anwalt machen lassen sonnst sitze am ende da wird sowiso shcon genug theater.


Du im gericht kann viles geändert werden ganze nachlasse können aufgehoben werden weil irgendwas nich passt unterschrift nich ok oder das die verstorbene evtl zur zeit des aufsetzens ganrichmehr bei geiste war und und und und


Das is alles was das dir nen anwalt sagen kann ggf überprüfen da wird dir hier keiner helfen können

Daher egal was geh zum anwalt der macht alles fertig.

allein schon unter zeugen unterschrieben udn zugestellt direkt 1te fail.

wer is zeuge freunde? mein anwalt wird direkt sagen ebfangenheit die freunde würden alles behaupten anwalt einschreiben usw

Da gehts nämlich berreits los das du die ersten fehler machst.


Geld is immer scheiße vorallem wenns dan noch um häuser und haste nich gesehen hast geht.
"Das" Erbrecht hat meinen Vater und seinen Bruder bzw. meinen Onkel jahrelang entzweit.

Da gab es nicht einmal den Gedanken an "Familienblut".

Es ging dabei um Grund und Immbobilie ihrer Eltern.

Eine "Genugtuung" in Form einer Auszahlung an meinen Vater von seinem Bruder! wurde langwierig kommuniziert.

Der Weg wurde über entsprechenden Anwalt begleitet bzw. durchgesetzt.
Um Dich auch zu motivieren wie ayanamiiie. Bei Finanzen hört es auf.

Nur Mut...
Ich würde auch vorschlagen zum Anwalt zu gehen. Es geht wirklich nicht ohne und nur dort bekommt man eine handfeste Auskunft.
Aber lass dir vorher von deiner Rechtsschutzversicheung eine Kostenübernahmebestätigung/Kostenzusage ausstellen. Denn das Honorar richtet sich nach dem Streitwert. Das kann also schnell sehr sehr sehr teuer werden.
Hi,

unsere Rechtsschutzversicherung beinhaltet kein Erbrecht, muss anscheinend zusätzlich abgesichert werden. Nur die Kostenerstattung für ein Vorgespräch wird übernommen.
Wir habe schon einen Rechtsanwalt, spezialisiert auf Erbrecht. Montag wird er beauftragt.

Durch diese Vorgehensweise:
Erst eine Frist setzen damit der Erbe die Forderung der Vermächtnisnehmer (Information und Auszahlung) erfüllen kann.
Dann eine Mahnung aussprechen, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden.

Dadurch gerät der Erbe (Schuldner) in Verzug.
Jetzt können wir nämlich die Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen.

Wenn wir sofort von Anfang an einen Anwalt einschalten, ist der Schudlner nicht in Verzug und wir können keine Verzugskosten geltend machen.
Die Anwalts- und Gerichtskosten bleiben dann auf uns sitzen. Bis zur 2. Instanz ca. 8000 €.

Aber was nützt das aller, wenn dieser betrügerische Erbschleicher und Beutelschneider das ganze Geld veruntreut hat.
Wir bekommen Recht, er ist dann vielleicht vorbestraft, hat etwas Bewährung und lacht sich kaputt.
Kann man so einen Fall dann nicht auch einem "russischen" Inkassobüro übergeben?
Wobei der Erbe natürlich recht hat

Erst NACH Bezahlen der Rechnungen, Kredite etc die eventuell noch offen sind gilt das "Vorhandene Vermögen", Erbschulden müssen von allen Erben getragen werden. Man kann im Testament nicht einfach sagen "och gläubiger kriegen nix" Die sind zuerst zu bedienen.

Der Betrag der dann noch über bleibt ist Erbe.

Sprich, mit Pech bleibt da wirklich nichts über, dass muss natürlich nachgewiesen werden. Dann muss man entscheiden ob man das Erbe antritt oder nicht.

Zudem besteht die Chance das der Erbe noch nicht einmal weiss wieviel Geld überhaupt da ist, und wie hoch eventuelle Schulden sind. Meine Mutter ist vor 3 Jahren verstorben und heuer ist schon wieder irgendwo noch was aufgetaucht (Kleckerbetrag von 120 Euro, aber ist eben passiert)
donald du kannst auch nen anwalt einschaltne ohne die kosten es ging dadrum das du selber nich irgendwelche worte auf den mahnzettel klatscht das er dir den vordruck macht den du benutzt.

Nich das dann sachen drinstehen zahl sobald du kannst oder irgendwelch andere sachen die dir nen arschtritt verpassen das geht ja auch ohne das es dich 8000euro kostet Big Grin.




Und gabu wenn der erbe von rechnungen weis dann weis er was er zahlen muss dann weis er auch was er auszahlen kann^^
Hi,

ach Gabumon, ich kann doch nichts dafür, wenn du das Gelesene nicht verstanden hast.

Nochmal für dich:
Es gibt nur einen alleinigen Erben. Er erbt alles, bis auf's Geld, das Geld bekommen 3 Vermächtnisnehmer.
Wenn das Erbe verschuldet wäre, ist das nicht das Problem der Vermächtnisnehmer, sondern des Erben. Er kann es ja ablehnen.
Rechnungen ab Juni, die Tante ist im Mai verstorben, ist das nicht das Problem der Vermächtnisnehmer, sondern des Erben.
Laut Testament sind vom Barvermögen sind nur die Kosten für Beerdigung und Denkmal zu bezahlen, sonst nichts.

Was glaubst du, warum der Erbe so stinkig ist? Scheisse keine kohle, keine kohle, keine Kohle.
2 Tage nach dem Tod von Tante Mia hat er wohl die Wohnung durchsucht und eine kopie des Testaments gefunden.
Er rief die Verwandten an, die im Testament standen und sprach von der Grabpflege.
Er würde das für 10000 € machen. Das sollten natürlich die Vermächtnisnehmer bezahlen.
Kosten für Grabpflege sind keine Beerdigungskosten. So Nebenbei.

Wir haben das Testament auch ca. 3 Wochen später als die anderen erhalten.
Nachdem ich beim Amtsgericht/Abteilung Nachlass angerufen habe, hat's bei denen geklickt.
Die haben das Testament an eine 30 Jahre alte Adresse geschickt. Als gäbe es kein Einwohnermeldeamt, wo man mal nachfragen könnte.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Erben von ihrem Erbe nichts wissen.

Ah, ich schweife ab.


Ich denke nicht, dass ich etwas verkehrt gemacht habe.

Der Erbe hat eine 10 Tages Frist bekommen, um uns über die Höhe des Geldvermächtnisses am Todestag der Tante zu informieren und uns auszuzahlen.

Im Mahnschreiben habe ich bedauert, das er uns immer noch keine Informationen über die Höhe des Geldvermächtnisses hat zukommen lassen und auch noch keine Auszahlung getätigt hat.
Und ansonsten habe ich nur das Testament zitiert, was er darf und was nicht und eine Mahnung ausgesprochen.

Dieses Mahnschreiben wird heute spätnachmittag unter Zeugen zugestellt. Falls er noch nichts überwiesen hat.
Ein Einschreiben ist insofern witzlos, weil er das Einschreiben ja nicht annehmen muss.

Der Herr Erbe ist dann im Verzug und am Montag werde ich diesen Fall dem Anwalt übergeben.
hat die gute den soviel geld? normal würd ich nen haus als das wertvollere einschätzen ne gute wohngegend allein der grundstückswert kann ja erheblich steigen

ich persönlich würd mich wenns nen ordentliches haus is mehr dadrüber freuen^^
donald schrieb:Hi,

Es gibt nur einen alleinigen Erben. Er erbt alles, bis auf's Geld, das Geld bekommen 3 Vermächtnisnehmer.
Wenn das Erbe verschuldet wäre, ist das nicht das Problem der Vermächtnisnehmer, sondern des Erben.
Laut Testament sind vom Barvermögen sind nur die Kosten für Beerdigung und Denkmal zu bezahlen, sonst nichts.

Scheinbar verstehst du das Erbrecht nicht und ein Testament kann natürlich das Erbrecht nicht aufheben.

Wenn derjenige der alleinige Erbe ist und die anderen nur einen Anteil des Barvermögens bekommen sollen muss trotzdem erstmal alles davon bezahlt werden und von dem Rest wird ausgezahlt.

Übrigens darf der Erbe natürlich die Wohnung durchsuchen, er muss ja auch irgendwie an Akten und Unterlagen kommen um zu wissen was überhaupt los ist und auch die Beerdigung etc regeln.

Vorhandenes vermögen gilt eben erst wenn alle Schulden beglichen sind. Es bringt dir gar nichts das sagen wir 2000 € in der Wohnung liegen aber gleichzeitig 4000 € schulden da sind. Wenn kein Vermögen da ist kann man auch keines Auszahlen. Wie soll das auch gehen. Aber das wird dir ein Anwalt auch so sagen, aber wenn du meinst du wüsstest das besser bitte.

Vermögen ist nur das was ohne Schulden über ist.

Was der mit Rechnungen von Juni etc redet ist da erstmal irrelevant. Es gilt eh das was beim Todeszeitpunkt vorhanden war. Das darf er allerdings auch nur für Erbverbindlichkeiten ausgeben. Anders wäre es wenn dort stehen würde "Der und der Erbt 5000€." Das wäre dann eine Erbverbindlichkeit. Mit "Erbt 1/3 aller bestehenden Konten" hat die Tante euch ein ziemliches Ei ins Nest gelegt.

Wäre ich der Erbe würde ich das ganze Grundstück und Haus gleich mal verkloppen. Da er das Erbt kann er damit nämlich tun was er will und an das Geld kommt ihr nicht dran
Hi,


der Erbe ist nunmal stinkig, weil er kein Geld erbt.
Er will seine Schwester und seine Cousine um ihr Vermächtnis betrügen!
Diese Angelegenheit ist jetzt einem Anwalt übertragen worden.
Wird sich wohl in die Länge ziehen, vielleicht nächsten Monat ......

Der Anwalt wird den Erben anschreiben, dieser wird das Schreiben ignorieren. (Ich kenne den Erben, vermutlich ist er mit Gabumon verwandt. Geschockt Big Grin )
Dann wird dieser Fall vor Gericht ausgetragen.
kann man bei sowas eigendlich auch nen eilantrag stellenoder heist es da eiskalt awarten?
Seiten: 1 2