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Normale Version: VZBV geht gegen Anbieter vor
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Der vzbv und die Verbraucherzentralen starteten eine Offensive für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht und für die Wahrung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Führende Anbieter digitaler Medien - unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando - haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten.
Wer diese Aktion unterstützen will : hier geht's zu einer Brief- und Mailaktion der Verbraucherzentralen an die Bundesregierung. -> http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne
Also Namen drunter und ab damit, denn je mehr Mails ankommen desto mehr Aufmerksamkeit gibt's hoffentlich Rolleyes von den zuständigen Personen.

Hier noch ein "kurzer" Wink Auszug aus dem Artikel der VZBV

An folgende Unternehmen wurden gestern unter anderem wegen folgender Klauseln Abmahnungen versandt:
  • iTunes: 1) Songs dürfen nicht auf mp3-Playern der Konkurrenz, sondern nur auf dem iPod abgespielt werden. 2) Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien wird nicht gestattet. 3) Technische Maßnahmen dürfen nicht umgangen oder entfernt werden. 4) Bedingungen können jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden.

  • Deutsche TelekomAG, T-Com : Vertragsbedingungen völlig unverständlich und verwirrend. Kunden des Downloaddienstes Musicload werden auf drei verschiedene Stellen verwiesen, an denen sich Allgemeine Geschäftsbedingungen mit vielen Querverweisen befinden.
  • Nero: 1) Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort. 2) Im Verkaufsfall Pflicht zur umgehenden schriftlichen Information an Nero über Namen und vollständige Anschrift des Käufers.
  • ciando: 1) Der Weiterverkauf des Contents wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2) Nach erfolgreichem Download ist ein Rücktritt des Nutzers vom Vertrag ausgeschlossen.

Forderungskatalog
  • Das Recht auf Privatkopie darf nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel muss den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies nur zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen (z.B. Sicherheitskopien, Umformatierungen) im privaten Bereich erfolgt. Die Strafverfolgung muss sich stattdessen auf die massenhafte Verbreitung und gewerbsmäßige Raubkopierer konzentrieren.
  • Das Verbot von DRM- und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
  • Die uneingeschränkte Zulassung des elektronischen Dokumentenversands und digitaler Leseplätze in Bibliotheken. Der freie Zugang zu Wissen und Kultur muss sichergestellt werden. Dies gilt besonders für Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden.
  • Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
  • Den Einsatz von digitalen Medien für Unterrichtszwecke. Schulen muss es dauerhaft erlaubt sein, Unterrichtsmaterial in schuleigenen Intranets zur Verfügung zu stellen. Die gerade erst bis Ende 2008 verlängerte Erlaubnis muss endlich entfristet werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Schulen zu schaffen.
  • Kein Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechtsverletzern. Dies muss den Staatsanwaltschaften vorbehalten bleiben.


Wer den ganzen Artikel lesen will -> http://www.vzbv.de/go/presse/749/index.html
Danke für die Info

in rechtsfragen kann man ja meiner meinung nach nie genug wissen Wink