03.11.2009, 22:18
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Manche Händler/Verkäufer haben doch echt den Knall nicht gehört, besonders interessant finde ich den letzten Absatz.....mal schauen was da noch kommt. Zudem schreibt mich der die ganze Zeit privat an.
Sehr xxxxxxx,
unter Ihrem Ebay-Mitgliedsnamen xxxxxxxx haben Sie von
uns am 04.10.2009 über die Internetplattform Ebay 4 X 100% ORIGINAL SANYO ENELOOP AA AKKU in Box >>> NEU (Artikelnummer xxxxxxx ) erworben. Unter demselben Mitgliedsnamen haben Sie uns am 30.10.2009 im Zusammenhang mit dieser Transaktion in dem von Ebay zur Verfügung gestellten Bewertungsprofil mit den Worten: »Kommunikation = ungnügend , Ware entspricht Beschreibung, schneller Versand« neutral/negativ bewertet.
Mit dieser Bewertung verstoßen Sie gegen § 6 Nr. 3 der von Ihnen akzeptierten Ebay-AGB, die sich im Rahmen von vertraglichen Nebenpflichten auf alle über Ebay getätigten Transaktionen auswirken. Darin heißt es:
»Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
• unzutreffende Bewertungen abzugeben.
• Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
• in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
• Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem Ebay-Marktplatz.«
Die von Ihnen abgegebene Bewertung ist unzutreffend.
Wir haben Ihnen im Rahmen der ordnungsgemäßen Kommunikation nachweislich folgende E-Mails versendet:
04.10.2009 23:52:19 - Ersterkontakt - Mail versendet
10.10.2009 00:10:14 - PayPal EC Zahlung von [EMAIL]xxxxxx[/EMAIL] über 16 EUR eingegangen
10.10.2009 00:10:16 - Afterfeedback - Mail versendet
12.10.2009 07:48:27 - Liefer-Mail gesendet.
30.10.2009 11:34:00 - Nachfrage bzgl. Neutraler Bewertung.
Von Ihnen dagegen haben wir keinerlei Reaktion erhalten.
Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen.
Wir können daher von Ihnen die Zustimmung zur Rücknahme der oben genannten Bewertung verlangen. Wir fordern Sie daher auf, bis spätestens zum 20.11.2009 gegenüber Ebay die Zustimmung zur Rücknahme Ihrer Bewertung vom 30.10.2009 mit dem Inhalt: "Kommunikation = ungnügend , Ware entspricht Beschreibung, schneller Versand" zu erklären. Hierzu erhalten Sie eine E-Mail mit entsprechender Aufforderung.
Sollten Sie die vorgenannte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Da Ihnen hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen, hoffen wir, dass dies vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Name gelöscht
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E-Mail und Daten aus Rechtsgründen gelöscht
Sehr xxxxxxx,
unter Ihrem Ebay-Mitgliedsnamen xxxxxxxx haben Sie von
uns am 04.10.2009 über die Internetplattform Ebay 4 X 100% ORIGINAL SANYO ENELOOP AA AKKU in Box >>> NEU (Artikelnummer xxxxxxx ) erworben. Unter demselben Mitgliedsnamen haben Sie uns am 30.10.2009 im Zusammenhang mit dieser Transaktion in dem von Ebay zur Verfügung gestellten Bewertungsprofil mit den Worten: »Kommunikation = ungnügend , Ware entspricht Beschreibung, schneller Versand« neutral/negativ bewertet.
Mit dieser Bewertung verstoßen Sie gegen § 6 Nr. 3 der von Ihnen akzeptierten Ebay-AGB, die sich im Rahmen von vertraglichen Nebenpflichten auf alle über Ebay getätigten Transaktionen auswirken. Darin heißt es:
»Jede Nutzung des Bewertungssystems, die dem Zweck des Bewertungssystems zuwider läuft, ist verboten. Insbesondere ist es untersagt:
• unzutreffende Bewertungen abzugeben.
• Bewertungen über sich selbst abzugeben oder über Dritte zu veranlassen.
• in Bewertungen Umstände einfließen zu lassen, die nicht mit der Abwicklung des zugrunde liegenden Vertrags in Zusammenhang stehen.
• Bewertungen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem Handel auf dem Ebay-Marktplatz.«
Die von Ihnen abgegebene Bewertung ist unzutreffend.
Wir haben Ihnen im Rahmen der ordnungsgemäßen Kommunikation nachweislich folgende E-Mails versendet:
04.10.2009 23:52:19 - Ersterkontakt - Mail versendet
10.10.2009 00:10:14 - PayPal EC Zahlung von [EMAIL]xxxxxx[/EMAIL] über 16 EUR eingegangen
10.10.2009 00:10:16 - Afterfeedback - Mail versendet
12.10.2009 07:48:27 - Liefer-Mail gesendet.
30.10.2009 11:34:00 - Nachfrage bzgl. Neutraler Bewertung.
Von Ihnen dagegen haben wir keinerlei Reaktion erhalten.
Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen.
Wir können daher von Ihnen die Zustimmung zur Rücknahme der oben genannten Bewertung verlangen. Wir fordern Sie daher auf, bis spätestens zum 20.11.2009 gegenüber Ebay die Zustimmung zur Rücknahme Ihrer Bewertung vom 30.10.2009 mit dem Inhalt: "Kommunikation = ungnügend , Ware entspricht Beschreibung, schneller Versand" zu erklären. Hierzu erhalten Sie eine E-Mail mit entsprechender Aufforderung.
Sollten Sie die vorgenannte Frist ungenutzt verstreichen lassen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Da Ihnen hierdurch weitere erhebliche Kosten entstehen, hoffen wir, dass dies vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Name gelöscht
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E-Mail und Daten aus Rechtsgründen gelöscht