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Ein Heim für Konsolenspiele
#1
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Hello...

bin derzeit auf der Suche nach dem ein oder anderen Konsolenspiel, vielleicht hat ja wer eins der gesuchten zu Hause und möchte es in guten Händen wissen. Smile

farblich grün markierte sind neu hinzugekommene 

XBox / XBox 360 / Xbox One
  • Divinity 2 Ego Draconis
  • Ninja Gaiden 3 Razor's Edge
  • Kingdoms of Amalur
  • Infinity Undiscovery
  • Sphinx and the Cursed Mummy
  • Deadpool
  • Star Wars - The Force Unleashed 1
  • Star Wars - The Force Unleashed 2
  • Magna Carta II
  • Brütal Legend
  • Gray Matter
PS2
  • Cold Winter (UK Fassung)
  • Haunting Ground
  • Area 51 (US Fassung)
  • Kuon
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#2
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(27.06.2020, 20:16)ReservoirDog schrieb: ( ... ) Condemned I ( ... )

Bitte?!?! Das ist doch VERBOTEN!!!1!!1!!11!
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#3
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@ReservoirDog Ich fürchte Juttar hat recht und Condemned wird sich kein anderes Zuhause suchen dürfen (außer du machst dich beim Verkauf strafbar).

https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=694
https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
[Bild: sigkryeu.gif]
Dt. Text-Patch für die engl. Uncut-Version von ›IHNMIMS‹
https://ihnm.blogspot.com/Thread
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#4
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Danke für den Hinweis.
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#5
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(28.06.2020, 08:32)Mustrum schrieb: @ReservoirDog Ich fürchte Juttar hat recht und Condemned wird sich kein anderes Zuhause suchen dürfen (außer du machst dich beim Verkauf strafbar).

Nun ja, beschlagnahmt wurde es nur in Deutschland; in anderen Ländern (beispielsweise Österreich oder Schweiz) sollte es m.W. frei erhältlich sein. Den ebenfalls beschlagnahmten Nachfolger gab es übrigens in meinem hiesigen Lieblingsvideospielgeschäft als Ladenhüter. Ich konnte mich allerdings nicht erbarmen; auch nicht, als kurz vor der Ladenschließung die Preise noch mal um die Hälfte reduziert wurden.

(28.06.2020, 08:32)Mustrum schrieb: ( ... ) metapedia ( ... )

Solche Neonaziseiten hier bitte nicht verlinken. Danke.
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#6
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(28.06.2020, 11:00)Juttar schrieb:
(28.06.2020, 08:32)Mustrum schrieb: ( ... ) metapedia ( ... )
Solche Neonaziseiten hier bitte nicht verlinken. Danke.

Wusste nichts davon, hat Google ausgespuckt (und Link gelöscht).

PS: Das besagte Spiel verschenken und gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung fürs versenden kann ja nicht verboten sein?
[Bild: sigkryeu.gif]
Dt. Text-Patch für die engl. Uncut-Version von ›IHNMIMS‹
https://ihnm.blogspot.com/Thread
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#7
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(28.06.2020, 11:44)Mustrum schrieb: PS: Das besagte Spiel verschenken und gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung fürs versenden kann ja nicht verboten sein?

Hab' dies hier in einem älteren PC-Games-Artikel entdeckt:

Zitat:Die Beschlagnahmung verhängt gegen ein Produkt das absolute Vertriebsverbot in Deutschland. Gestattet sind jedoch der Besitz und die persönliche Einfuhr (ins Ausland fahren, Produkt kaufen, zurück nach Deutschland fahren) unter der Voraussetzung, dass keine anderen Gesetzte verletzt werden (beispielsweise kinderpornografische Inhalte), dass Produkt Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder weiterverkauft wird. Mit anderen Worten: Wer die ungekürzte Version von Wolfenstein im europäischen oder US-amerikanischen Ausland mitbringt, der macht sich nicht strafbar. Die Einfuhr via Postversand ist allerdings nicht gestattet.

Manchmal braucht man aber auch nur ein wenig Geduld; Beschlagnahmungen sind nicht unbedingt für alle Ewigkeiten gültig. Als Beispiel fallen mir Mortal Kombat I & II ein.
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#8
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Bin kein Rechtsexperte, auf schnittberichte stand noch folgendes.

6. Wie lange ist eine Beschlagnahme gültig?
Eine Beschlagnahme verjährt nach drei Jahren, eine Einziehung nach zehn. Sie stellt einen Rechtsakt zur Beweissicherung dar, mehr nicht. Nach dieser Zeit könnte der Rechteinhaber theoretisch den damals zur Beweisaufnahme beschlagnahmten Datenträger zurückfordern. Das Gericht kann sich dagegen wehren, muss das dann aber begründen. Es bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass mit Ablauf dieser Frist der damals festgestellte Verstoß des sich darauf befindlichen Inhalts gegen das deutsche Strafrecht hinfällig ist. Das Verbreitungsverbot bleibt von der Verjährung unberührt, gegeben dass der Inhalt weiterhin gegen Strafrecht verstößt.

Wenn man danach geht, dürfte das zuvor gesuchte Spiel ja verjährt sein, da dies im Jahr 2005 erfolgte...wenn ich die kurzen Infos die ich dazu gelesen habe, sofern diese stimmen, muss der Rechteinhaber die Beschlagnahmung aufheben, alles sehr verworren und undurchsichtig ^^
[Bild: guru_meditationihv1.gif]
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#9
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(27.06.2020, 20:16)ReservoirDog schrieb: XBox / XBox 360 / Xbox One
  • Divinity 2 Ego Draconis
  • Ninaj Gaiden 3 Razor's Edge
  • Kingdoms of Amalur
  • Infinity Undiscovery
  • Sphinx and the Cursed Mummy
  • Deadpool
  • Star Wars - The Force Unleashed 1
  • Star Wars - The Force Unleashed 2
PS2
  • Cold Winter (UK Fassung)
  • Haunting Ground
  • Area 51 (US Fassung)

Digitale Downloads sind wahrscheinlich keine Option, oder? So was wie die Force-Unleashed-Spiele gibt's im Angebot für dreieuronochwas (zuletzt am Star-Wars-Tag); Ninja Gaiden 3 wurde vor wenigen Monaten für Gold-Abonnenten sogar verschenkt. Bloß Sphinx kostet irgendwie immer 15 Euro (da guck' ich auch immer regelmäßig nach).
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#10
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Bin da eher der Fan von physikalischen Datenträgern, daher kommen digitale Käufe für mich soweit möglich nicht in Frage. Einige der gesuchten Spiele bekommt man schon für kleines Geld bei ebay und Co.
[Bild: guru_meditationihv1.gif]
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#11
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(28.06.2020, 14:19)ReservoirDog schrieb: Bin kein Rechtsexperte, auf schnittberichte stand noch folgendes.

6. Wie lange ist eine Beschlagnahme gültig?
Eine Beschlagnahme verjährt nach drei Jahren, eine Einziehung nach zehn. Sie stellt einen Rechtsakt zur Beweissicherung dar, mehr nicht. Nach dieser Zeit könnte der Rechteinhaber theoretisch den damals zur Beweisaufnahme beschlagnahmten Datenträger zurückfordern. Das Gericht kann sich dagegen wehren, muss das dann aber begründen. Es bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass mit Ablauf dieser Frist der damals festgestellte Verstoß des sich darauf befindlichen Inhalts gegen das deutsche Strafrecht hinfällig ist. Das Verbreitungsverbot bleibt von der Verjährung unberührt, gegeben dass der Inhalt weiterhin gegen Strafrecht verstößt.

Wenn man danach geht, dürfte das zuvor gesuchte Spiel ja verjährt sein, da dies im Jahr 2005 erfolgte...wenn ich die kurzen Infos die ich dazu gelesen habe, sofern diese stimmen, muss der Rechteinhaber die Beschlagnahmung aufheben, alles sehr verworren und undurchsichtig ^^

Dabei geht es nur darum, dass der Händler seine Ware zurückbekommt (also die beschlagnahmten Datenträger). Der Staat darf das Zeug nicht behalten. Verkaufen kann der Händler das Zeug dann aber trotzdem nicht (aber theoretisch privat nutzen Big Grin).
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
"Besucht Heinrich's Spiele-Ausstellung!" ;-)


Big Grin Big Grin
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#12
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Ah Danke für die Info und den Hinweis, den Part mit Bezug auf die Händler habe ich dann wohl einfach im Eifer überlesen.
[Bild: guru_meditationihv1.gif]
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