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In Internetfalle von opendownload.de getappt
#21
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Ja hast ja recht, es ist wo leider so das es fast nur noch Betrüger gibt.
Der Staat macht denen natürlich auch keinen Strich durch die Rechnung.

Ich finde das ein Rechtskräftiger Vertrag nur noch mit Unterschrift zu stande kommen dürfte und nicht durch ein einfaches Haken setzen.
Leider sind unsere Gesetze sehr Lückenhaft. Rolleyes
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#22
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Ich hatte letzte Woche Berufschule, und da hab ich mir in etwa sowas gemerkt, das ist keine Rechtsauskunft:

"Ein Vertrag gemäß §??HGB.. kommt dann Zustande, wenn der Verkäufer den Käufer über seine Verkaufsabsichten Klar und unmißverständlich Informiert, was das Kostet und sowas....."

Wenn das so ganz nebenbei in den AGB`s steht, ist es demnach völlig schnuppe.
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#23
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Zitat:Original von Markocat
Ich finde das ein Rechtskräftiger Vertrag nur noch mit Unterschrift zu stande kommen dürfte und nicht durch ein einfaches Haken setzen. Rolleyes
Dann wäre Ebay, Amazon, etc. Geschichte (zumindest was die deutschen Ableger betrifft).
Das Medium Internet ist nun mal schwer zu regulieren, was neben solchen negativen natürlich auch sehr viele positive Aspekte hat. Verbrecher und Betrüger wird es dort immer geben. Mal abgesehen davon, dass es unmögliche wäre jede Grauzone oder Gesetzeslücke ausfindig zu machen und diese dann zu versiegeln, so wäre dies auch kein annehmbarer Zustand (meiner Meinung nach).
Ich überlasse das jonglieren mit Gesetzen und Paragraphen lieber denen, die dafür ausgebildet werden, als mir irgendwelche Halbwahrheiten zusammen zu reimen. Darum lieber Vorsicht walten lassen. Was natürlich nicht heißt, dass es nicht jeden mal erwischen kann.


Doc
Computer! Computer? Hallo Computer! ... Tastatur, wie rückständig! (Lt. Commander Montgomery „Scotty“ Scott)
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#24
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Zitat:Original von StFA
Ich hatte letzte Woche Berufschule, und da hab ich mir in etwa sowas gemerkt, das ist keine Rechtsauskunft:

"Ein Vertrag gemäß §??HGB.. kommt dann Zustande, wenn der Verkäufer den Käufer über seine Verkaufsabsichten Klar und unmißverständlich Informiert, was das Kostet und sowas....."

Wenn das so ganz nebenbei in den AGB`s steht, ist es demnach völlig schnuppe.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungenabgegeben wurden. Also der Verkäufer sagt "Das kriegste für zwei Mark." und der Käufer antwortet "Für zwei Mark nehm ich das."

Bei Deinem Beispiel wäre der Vertrag schon gültig, wenn der Verkäufer sagt: "Hier, das will ich Dir für zwei Mark verkaufen. Her mit dem Geld!"

Ach und EDIT
Es gilt hier das BGB, weil Marko nicht als Kaufmann unterwegs war, sondern als Konsument. Da gelten sowieso vorteilhaftere Regeln für den Privatmann. Aber auch nach HGB wäre es noch kein Vertrag, wenn ein Lieferer mir Unternehmer ein Angebot macht.

Ach und noch ein EDIT
AGB ist die Abkürzung für "Allgemeine Geschäftsbedingungen" - das ist schon in der Mehrzahl und deshalb verbietet sich hier die Verwendung irgendwelcher angehängter Zischlaute, ob nun mit oder ohne `'´.
Zitat:Original von H_D_BS
Lies mal den letzten Post von dx1 Wink
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#25
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Zumindest gibt es bei Händlern ein gesetzliches Widerrufsrecht von min 2 Wochen, dass dürfte auch nicht außer Kraft zu setzen sein wenn ein Vermerk da steht das ich darauf Verzichte.
Wenn ich jetzt gemein wer, könnte ich meine IP-Adresse vertuschen und den Anbieter von http://www.inetcash.de dort registrieren, der Schuldet mir noch 15 Euro die Seit 5 Monaten überfällig sind.
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#26
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In dem Moment, in dem Du das Angebot nutzt - in diesem Fall den kostenpflichtigen Download - kannst Du vom Vertrag aber nicht zurücktreten.

Bei Dir ist aber folgendes passiert (Hast Du eigentlich mal den kurzen heise-Bericht gelsen, den ich verlinkt habe?):
Du bist wahrscheinlich getäuscht worden (oder auch nicht) und hast deshalb eine Willenserklärung abgegeben, über deren Konsequenz Du Dir nicht im Klaren warst. Diese Willenserklärung kannst Du auf jeden Fall anfechten, wenn ich mich nicht irre innerhalb eines Jahres nachdem Du gemerkt hast, dass Du Dich geirrt hast. Aber soweit braucht es ja nicht kommen. Musterbrief abschicken und das Ganze einer Verbraucherzentrale melden.
Zitat:Original von H_D_BS
Lies mal den letzten Post von dx1 Wink
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#27
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Zitat:Original von dx1
Zitat:Original von StFA
Ich hatte letzte Woche Berufschule, und da hab ich mir in etwa sowas gemerkt, das ist keine Rechtsauskunft:

"Ein Vertrag gemäß §??HGB.. kommt dann Zustande, wenn der Verkäufer den Käufer über seine Verkaufsabsichten Klar und unmißverständlich Informiert, was das Kostet und sowas....."

Wenn das so ganz nebenbei in den AGB`s steht, ist es demnach völlig schnuppe.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungenabgegeben wurden. Also der Verkäufer sagt "Das kriegste für zwei Mark." und der Käufer antwortet "Für zwei Mark nehm ich das."

Bei Deinem Beispiel wäre der Vertrag schon gültig, wenn der Verkäufer sagt: "Hier, das will ich Dir für zwei Mark verkaufen. Her mit dem Geld!"

Ach und EDIT
Es gilt hier das BGB, weil Marko nicht als Kaufmann unterwegs war, sondern als Konsument. Da gelten sowieso vorteilhaftere Regeln für den Privatmann. Aber auch nach HGB wäre es noch kein Vertrag, wenn ein Lieferer mir Unternehmer ein Angebot macht.

Ach und noch ein EDIT
AGB ist die Abkürzung für "Allgemeine Geschäftsbedingungen" - das ist schon in der Mehrzahl und deshalb verbietet sich hier die Verwendung irgendwelcher angehängter Zischlaute, ob nun mit oder ohne `'´.

Kann schon sein, da hat unsere Lehrerin wohl versagt Smile

Ich meinte mit

"Ein Vertrag gemäß §??HGB.. kommt dann Zustande, wenn der Verkäufer den Käufer über seine Verkaufsabsichten Klar und unmißverständlich Informiert, was das Kostet und sowas....."

auch nur Bedingung Nr.1 eines Geschäftsvorfalles, deswegen kommen danach noch pünktchen. Da Aber diese Bedingung Nr.1 nicht gegeben ist, hat sich der Rest auch erledigt...
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#28
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Zitat:Original von dx1
Musterbrief abschicken und das Ganze einer Verbraucherzentrale melden.

Genau das werde ich Morgen machen, mir war nicht bewusst das ein kostenloses Programm was kostet.

Braucht man nicht eigentlich auch eine Genehmigung für Freeware, wenn man die zum Download auf einen eigenen Server anbietet.
Ich kann mir in dem Fall nicht vorstellen das die für jede Software eine Erlaubnis haben, sollten die nur zum Download verlinken, bieten die doch schon keine Dienstleistung mehr an.
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#29
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Selbst das abschicken des Briefes würde ich mich sparen. Warte doch erstmal, was als nächstes passiert. Damit gestehst du ja schonmal ein, das du eine Rechnung bekommen hast. Smile
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#30
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Zitat:Original von Markocat
Zitat:Original von dx1
Musterbrief abschicken und das Ganze einer Verbraucherzentrale melden.

Genau das werde ich Morgen machen, mir war nicht bewusst das ein kostenloses Programm was kostet.

Braucht man nicht eigentlich auch eine Genehmigung für Freeware, wenn man die zum Download auf einen eigenen Server anbietet.
Ich kann mir in dem Fall nicht vorstellen das die für jede Software eine Erlaubnis haben, sollten die nur zum Download verlinken, bieten die doch schon keine Dienstleistung mehr an.

Wenn Geld damit in irgendeiner Form erwirtschaftet wird, ist eine schriftliche Erlaubis des Autors vonnöten. Dies gilt auch für Freeware und Opensource, in besonderem Maße sogar. Denn das Erwirtschaften von Geld ist laut der GPL meist ausdrücklich verboten.
Coming Soon: AGC - Just play Oldgames
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#31
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Der Meinung bin ich auch, du brauchst nur mal nach "Adobe Reader" über google Suchen, da kommst du über den zweiten Link, der noch vor den eigentlichen Download auf adobe.com ist zu eine Seite wo du das Anmeldeformular für opendownload.de ausfüllen musst um den Adobe Reader 9.0 zu laden, da steht dann auch wieder rechts der Preis, als Grafik.

Hab jetzt einfach mal an Adobe ein Mail geschrieben und die darauf hingewiesen, kann mir nicht Vorstellen das die damit Einverstanden sind wenn eine andere Firma mit den ihren Produkten Geld macht.

EDIT: Ich hab hier mal noch ein Video bei YouTube über die Seite.

opendownload.de -Abzocke Video-
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#32
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Jetzt mal ganz im Ernst, Markocat. Du brauchst dich damit nicht weiter auseinaderzusetzen. Den Brief an diese Pappnasen würde ich mir schenken und einfach warten. Finde ich in der derzeitigen Situation (nur E-Mail Rechnung) einfach sinnlos.

Denn wenn ich der lustigen Logik dieser "Firma" folge hast du nach deren Meinung kein Widerrufsrecht. Dementsprechend werden sie deine Briefe sowie ignorieren und weiter fröhlich Mahnungen schicken. Alles ein Aufwand, der nicht sein muß.

Mahnungen, Rechnungen = Müll, E-Mails löschen
Mahnbescheid (kommt sicher nicht) = Widersprechen, die Kuh ist vom Eis.

Ansonsten hast du jetzt was gelernt und machst das nie wieder. Smile

WENN du undedingt willst, kannst du was an die Verbraucherzentrale schicken. Aber die werden eh schon tausende von Briefen zu diesem Thema bekommen haben. Muß also auch nicht sein. Wink
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#33
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Zitat:Original von MarkocatHab jetzt einfach mal an Adobe ein Mail geschrieben und die darauf hingewiesen, kann mir nicht Vorstellen das die damit Einverstanden sind wenn eine andere Firma mit den ihren Produkten Geld macht.

Da interessiert mich mal der Ausgang. Wobei ich mich Frage, wenn so etwas lohnenswert ist, ob man dann nicht einfach mal ne Rundmail an alle Software-Hersteller schickt, die auf die schnelle auf opendownload findet... Wobei wäre das nicht wieder ne Form von Spam ???

Spassig dürfte es auch werden, wenn man rein theoretisch einfach mal auf den gesponsorten Link klickt, weil meine mal gehört zu haben, dass das den werbenden Kohle kostet. Liege ich da richtig? Kann das wer bestätigen?

Gruss pizzamampf
Wenn einer meiner DLs nicht geht und der FTP on ist, hab ich das übersehen zu fixen. Bitte dann per PM informieren.
Ich poste meine Uploads erst, wenn die verschoben wurden!
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#34
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Lese gerade, das dieser Vogel auch wieder mitmischt. Der treibt schon seit Jahren sein Unwesen. Rolleyes

Zitat:Osnabrück. Der bekannte Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt weiterhin höchst zweifelhafte Forderungen ein wie z.B. für Opendownload.de. Sollten Sie eine dieser Mahnungen erhalten haben und der Meinung sein diese sei unberechtigt, erstatten Sie umgehend Strafanzeige wegen Nötigung, Betrug und Verdacht der Geldwäsche gegen: Rechtsanwalt Olaf Tank Rheiner Landstraße 197 49078 Osnabrück Ebenfalls können Sie sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer beschweren. Die zuständige Kammer für Rechtsanwalt Olaf Tank ist: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg Staugraben 5 D- 26122 Oldenburg

http://www.nicht-abzocken.eu/Olaf+Tank++...e-n185.htm


Meiner Schwester hatte der vor Jahren auch mal was zugeschickt. Angeblich irgendeine Klub Mitgliedschaft. Das war dann sogar eine Mahnung, keine Rechnung.

Naja, kam gleich in die Tonne. Nie wieder von dem gehört. Big Grin
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#35
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Ich werde in der Sache jetzt erstmal nichts weiter Unternehmen, hab von anderen Gelesen, dass wenn bei denen kein Geld ein geht, man erstmal eine Mahnung per E-Mail bekommt, dass kann man ja sowieso Vergessen.

Aber ich finde den Rechtsanwelten die mit solchen Geschäften Geld verdienen, sollte die Zulassung entzogen werden.

EDIT: Noch ein kleiner Film

Online-Abos allgemeines
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#36
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Hab mal noch eine neue Information zu opendownload.de
Offensichtlich stellen die keinen eigenen Server für den Download zur Verfügung, sondern nur den direkt-Link zum Download auf der Herstellerseite.

Jetzt würde ich mal gerne wissen welche Leistung die dann Verkaufen.

Auszug AGB
Zitat: 3. Inhalt des Vertrages

3.1. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden den Zutritt zu den entgeltpflichtigen Informationen auf der Internetseite http://www.opendownload.de, insbesondere in dem auf der Einstiegsseite angepriesenen oder dort verlinkten Ausmaß ("Leistung"), bereitzustellen.

3.2. Der Kunde wird durch den Vertrag verpflichtet, die gem. Ziffer 5. ("Vergütung") geschuldete Vergütung für die Verschaffung des Zutritts zu den in Ziffer 3.1. genannten Informationen zu zahlen.
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#37
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Eine Dienstleistung in Form einer Weiterleitung??? Big Grin
OGND Member seit dem legendären ezboard
Old Games Never Die
[Bild: elefant.gif]
Der Elefant vergisst nie
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#38
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Zitat:Original von Markocat
Ich werde in der Sache jetzt erstmal nichts weiter Unternehmen, hab von anderen Gelesen, dass wenn bei denen kein Geld ein geht, man erstmal eine Mahnung per E-Mail bekommt, dass kann man ja sowieso Vergessen.

Freut mich, das du erstmal abwarten willst. Die ignorieren sowieso ALLES, was du denen schreibst. Setz den Spinner in deinen Spamfilter und gut ist.

Das ganze ist auf so vielen Ebenen illegal, da braucht man keinen rechtlichen Beistand. Die setzen nur auf Einschüchterung und ängstliche Leute, die alles gleich bezahlen.

Smile
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#39
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Zitat:Original von Retro-Nerd
Die setzen nur auf Einschüchterung und ängstliche Leute, die alles gleich bezahlen.
Und es scheint ja tatsächlich noch genug Unwissende bzw. Zartbesaitete zu geben, die bezahlen - ansonsten hätte Herr Alexander Varin seine Content Services LTD längst verschwinden lassen...
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#40
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Wow...habe gestern mal nen paar sachen über opendownload und andere gelesen..das was da abgeht, sollte schnell abgestellt werden....leistung in form einer weiterleitung? kann ich mich ja auch gleich bunt angezogen auf die straße stellen. und jedem seine richtung zeigen, wer augenkontakt aufbaut, bekommt gleich mal nen dickes abo...
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