Willkommen im cgboard - classic games Forum! Deine gemütliche Retro Gaming Community. Besuche uns auch im Discord Chat.

[Frage] Bestimmte Rechtsverhalte/Fälle
#21
0
ich bin kein rechtsverdreher, aber von meinen laienhaften verständis des rechts auf privatkopie, würde ich sagen ja.
Signaturen stinken
Zitieren
#22
0
Zitat:Original von SonataFanatica
Das heißt wenn ne DVD keinen Kopierschutz hätte, wäre es völlig legal, sich ne DVD aus ner Videothek auszuleihen und sich ne Kopie zu machen?? Echt???

Wenn du überhaupt noch eine ohne Kopierschutz findest. Ein Recht auf eine Privatkopie gibt es übrigens nicht, das wäre dann ja einklagbar. Es wird aber nach heutiger Gesetzeslage immer noch geduldet, da man das sowieso nicht wirklich überwachen könnte. Ein älteres, aber zum Thema Privatkopie noch aktuelles, Interview mit Zypries.

Zitat:c't: Das Problem ist, ob ich ein Recht darauf habe, für den privaten Gebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Kopie von einem analogen oder digitalen Werk zu machen.

Zypries: Sie unterstellen, dass es ein Recht auf Privatkopie gibt. Das ist nicht der Fall.

c't: Es gibt kein Recht auf Privatkopie?

Zypries: Nein, das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie. Es gibt nur Schranken des Urheberrechts, das heißt, der Rechteinhaber muss Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch dulden und bekommt im Gegenzug seinen Anteil an der Pauschalvergütung. Die Zulässigkeit der Privatkopie beruht auf einer staatlichen Lizenz nach dem Motto: „Schützen, was man schützen kann. Vergüten, was man nicht schützen kann.“

c't: Es gibt Juristen, die sie aus dem Recht der unbeobachteten privaten Werknutzung herleiten.

Hucko: Ja, diese Philosophie kennen wir nur zu gut. Der Gesetzgeber hätte private Vervielfältigungen schon vor 40 Jahren verboten, wenn er im Verbot einen Sinn gesehen hätte. Aber das funktioniert nicht; das wäre ebenso effektiv gewesen wie ein Verbot des Nasebohrens. So entstand die gesetzliche Lizenz, damit der Urheber überhaupt etwas bekommt und nicht nur beklaut wird. Der Urheber erhält gesetzlich festgelegte Gebühren, und diese werden bei der Geräteindustrie kassiert. Das blieb lange Zeit die akzeptierte Prozedur, von der alle etwas hatten. Heute sind wir in einer Situation, in der die Content-Inhaber sich selbst schützen könnten, was früher nicht möglich war. Jetzt haben wir zwei Züge, die aufeinander zurollen: Hier die Eigentumsphilosophie mit dem Urheberrecht; auf der anderen Seite die Philosophie des freien Zugangs und die Verbraucher, die sich an die Legalisierung des geistigen Diebstahls in Kombination mit der Vergütungspflicht gewöhnt haben. Dieser Widerspruch ist der Hauptstreitpunkt der ganzen Novelle.

Quelle
Awards für außergewöhnlich gute oder lustige Threads/Posts:

1. Gadler = für sein wasserdichtes "Wie suche ich richtig" Tutorial.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  [Suche] Gesellschaftspiel Therapy 2. Edition - eine bestimmte Karte CrazyJose 0 1.429 07.09.2016, 15:35
Letzter Beitrag: CrazyJose

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste