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[Problem] Vermieter klagt wg. Mieterhöhung
#1
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Hallo
Gibt es hier mal einen Anwalt ?Ich weiß, Rechtsberatung ist nicht erlaubt, aber ich brauche nur einen Rat.

Folgendes : Mein Vermieter ( Wohnungsgenossenschaft ) hat mir einen Schriebs geschickt, zwecks Mieterhöhung. Da konnte man nur Zustimmen und das war es.

Da die aber erst vor ca. einem Jahr die Miete erhöht haben, dachte ich mir so, die können mich mal.
( Dazu muss ich sagen, dass diese Genossenschaft von meinen netten Stadtvätern vor ein paar Jahren verkauft wurde, an einen Ami Investorblabla.) Dazu kommt, das die außerdem seid ca. 1 1/2 weder Winterdienst, noch Grünanlagenpflege machen. Also eigentlich machen die gar nichts mehr an dem Haus, was mir zwar schnuppe ist, da es eh unsanierter Altbau ist, aber 50 € Betriebskosten darf ich dann doch jeden Monat löhnen. Also das ganze Haus ist desolat, kaputte Dachrinnen, bröckelnde Fassade, aber trotzdem bewohnbar und ca. 70m² für unter 200 € findet man auch nicht mehr so oft. Als ich eingezogen bin hab ich mir die Wohnung selber hergerichtet, inkl Badinstallation etc. - Ich find's nett, wenn auch rustikal.

Ich habe ja gelesen, das das Begehren zur Mieterhöhung nicht pauschal erfolgen darf ? Ich habe nur einen Zettel mit bewusster Zustimmungserklärung bekommen. Nix weiter. Des weiteren habe ich gelesen, das eine Mieterhöhung nur frühestens 15 Monate nach der letzten erfolgen darf ? Ich glaube die letzte ist zwar schon etwas her, aber da habe ich auch spätmöglichst unterschrieben, so dass die ein Abbuchen der angehobenen Miete erst ab 02 / 2008 erfolgte.
Ich habe auch schon an Mieterbund gedacht, aber die wollen mindestens 50 € für eine Kurzmitgliedschaft, und ausserdem : Selbst ist der Mann. Naja, ich werde wohl doch da hingehen, aber mal eure Meinungen im Vorfeld wären interessant.

So long
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#2
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Klingt fast so als wenn aus Dresden kommst und von der Woba oder wie sie sich jetzt nennst Gagfah redest Rotes Gesicht)

mfg Maestro
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#3
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Exakt.

Und genau dieser Verkauf ist mein Hauptgrund die Erhöhung zu verweigern. Der Mietwert hat sich Null erhöht, eher im Gegenteil. Ich habe da 2 mal persönlich ( letztes und dieses ) Jahr angemahnt doch wenigstens die Grünanlagen nicht zuwuchern zu lassen. Die Gehwegen machen auch langsam die Hufe hoch, weil das ganze Gras die Steine hochdrückt. Im Winter habe ich eigenhändig das 10 cm dicke Eis vom Gehweg gepickert, welch das Schmelzwasser, was aus den kaputten Dachrinnen gefroren ..... usw. usf.
Dann habe ich noch einen Brief geschrieben, wo ich das alles Aufgelistet habe, mit gleichzeitigem Angebot, die ganzen hausmeisterlichen Arbeiten am Haus auf Rechnung auszuführen. Null Reaktion.
Bis halt vorgestern die Klageschrift kam.

Wie gesagt ich kann mit all den Einschränkungen leben (desolater Grundzustand des Hauses ) , aber dass die dann dafür auch noch mehr Geld haben wollen.

So mal Dampf abgelassen :-) Mal schauen was der Mieterbund sagt.
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#4
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Also ich wohn schon ne geraume zeit nimmer in Dresden aber meine Letzte Wohnung war auch von der Woba in Gorbitz Süd, warte übrigens heute noch auf Meine Kaution -.- aber ok Anderes Thema.

Also ich weiss das es damals Bestandteil des Übernahme Vertrages war das in den ersten 3 Jahren keine Mieterhöhung stattfinden darf und dann auch nur nach einer Sanierung der Whg, bei uns wurden viele Blöcke Komplett saniert damals. Schau mal ob du schon übr den 3 Jahren bist und ob die bei euch ne Sanierung durchgeführt haben
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#5
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Es wirkt ja irgendwie als Aufforderung die Wohnungen doch bitte zu verlassen. Ich hoffe mal daß es für dich positiv aus geht. Da ich keine Ahnung über Miet- und Vermietverhältnisse habe, kann ich dir da überhaupt nichts zu sagen.
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#6
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steht da nichts konkretes im mietvertrag? wenn nicht gilt denke ich hauptsächlich §558 des BGB.

wenn ich mich recht an meine erste rechtsvorlesung erinnere hat eine mietserhöhung aber keinen zusammenhang mit der nichtleistung seitens des vermieters (winterdienst etc). das sind zwei sachen die völlig seperat betrachtet werden müssen meine ich mal gelernt zu haben...

allerdings muss der mieter laut §558a eine begründung parat haben.

ausserdem kannst du unabhängig davon wiederum auf mietminderung pochen aufgrund folgender mängel zum beispiel:

Mietminderungsbeispiele

wenn er sich zum winterdienst vertraglich verpflichtet macht er sich glaub ich strafbar wenn er sich nicht drum kümmert...aber wie das gesetzlich geregelt ist hab ich keine ahnung...

ich würde eine ordentlich rechtsberatung empfehlen...
klingt so als könntest du noch viel mehr rausholen Wink
Das ist ein ekliger Haufen Knochen... genau wie ich. - Manny Calavera
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#7
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Da ich auch aus Dresden komme, kann ich mal mein Bestes dazu geben, wenn erwünscht. Wink

Mieterhöhung, na, in deinem Fall sollte man dann sicherlich erstmal wissen, ist es denn eine Indexmiete, Staffelmiete, oder eine Miete auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete. Da ich nie bei der Woba war, weiß ich das in deinem Falle nicht. Ich vermute aber mal, wenn sie so unbegründet daher kommt, dass sie dir eine Vergleichsmiete ohne Angaben aufdrücken wollen. Diese müssen sie aber auch als diese, wenn es denn eine bei euch beiden Vertragspartnern vereinbarte ist, kenntlich machen. Darunter zählt:

- ein beigefügtes Sachverständigen-Gutachten
- auf 3 Vergleichswohnungen berufen,
- örtlichen Mietspiegel

Tja, und dann gibt es ohnehin, die sog. Kappungsgrenze (max. 20 % innerhalb von 3 Jahren.). Aber man hat als Mieter immer drei Monate "Überlegungsfist", einmal der, in dem das Schreiben bei dir landet, plus noch zwei weitere. (beides Gesetzesvorschriften)
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#8
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im großen und ganzen kann ich gary zustimmen...

allerdings wird staffel- und indexmiete wegfallen, da du ja bereits einmal eine mieterhöhung hattest Wink staffelmieten werden nicht separat mit schreiben erhöht sondern erhöhen sich automatisch und indexmieten sind so selten...naja, außer es ist ein laden, den du gemietet hast...

das nur eine zustimmung dabei lag, dass ist normal...du kannst nämlich nicht verweigern, nur widersprechen und das musst du begründet. ein einfaches formular würde nicht reichen...

die mieterhöhung kann bereits zwölf monate nach der letzten angekündigt werden. sie wird dann aber erst drei monate später gültig, sofern du zustimmst. damit sind die 15 monate auch gewahrt.

ein sachverständigen-gutachten wird nur in seltensten fällen vorgelegt und erst im rahmen einer gerichtsverhandlung erlangt es wirklich an bedeutung...

drei vergleichswohnungen müssen sie dir dennoch nachweisen. die müssen vor allem in lage und ausstattung vergleichbar sein. die größe ist relativ irrelevant, es sei denn die differenz beträgt mehr als 20%.

bei einem mietspiegel muss die wohnung genau zu den zu grunde liegenden kriterien passen...

die zustände am haus etc. sind nicht unbedingt einen widerspruch wert. gartenpflege, fußwegreinigung etc. sind betiebskosten, die dann halt wertmäßig nicht in der abrechnung auftauchen können/dürfen. die mangelnde instandhaltung ist ggf. ein grund zur mietminderung, sofern der gebrauchswert deiner wohnung dadurch eingeschränkt wird. aber auch die mietminderung muss schriftlich gegenüber dem vermieter angezeigt werden...

alles in allem kannst du nur das begleitschreiben prüfen, ggf. die wohnungen vergleichen oder deine wohnung mit den kriterien im mietspiegel und falls das einigermaßen passt, solltest du zustimmen...sonst musst du später vielleicht die kosten des verfahrens tragen (ca. 150 euro) und die erhöhung rückwirkend...
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#9
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Zitat:Original von Maestro
Klingt fast so als wenn aus Dresden kommst und von der Woba oder wie sie sich jetzt nennst Gagfah redest Rotes Gesicht)

mfg Maestro


lol die gagfah hatte ich auch aber in iserlohn^^


Dann zahl die mieterhöhung und dann verringerst du die miete so wie gesetzlich geregelt um die %te für jeden mangel der daist
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#10
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iserlohn ist das schlimmste pflaster von allen - wieso zum geier muss ich nur in so einem loch studieren Sad ?
Das ist ein ekliger Haufen Knochen... genau wie ich. - Manny Calavera
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#11
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Zitat:Original von ayanamiie
Dann zahl die mieterhöhung und dann verringerst du die miete so wie gesetzlich geregelt um die %te für jeden mangel der daist

unter der voraussetzung, dass die wohnung dadurch beeinträchtigt ist...eine tropfende dachrinne z.b. ist kein grund zur mietminderung, außer eintretendes wasser verursacht schimmel in deiner wohnung...

interessant sind dinge wie:

- heizkörper funktionieren im winter mehrere Tage nicht, trotz Aufforderung an den Mieter
- Fenster sind undicht bzw. es selbst bei verschlossenen Fenstern ist leichte Zugluft merkbar
- laute Nachbarn, auf die man den Vermieter aufmerksam gemacht hat
- wochenlang eine baustelle vorm haus und der dadurch verursachte lärm (kein scherz)
etc. ...

wenn du fragen hast, einfach stellen Wink dann lohnt sich meine praxiserfahrung als kaufmann der grundstücks- und wohnungswirtschaft wenigstens ^^
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#12
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Hallo Leute !


Danke für eure Beiträge, ich bin echt gerührt .....

Ich hatte gerade einen etwas längeren Comment geschrieben, allerdings habe ich mir den nach dem Vesruch des Einfügens des @ Zeichens ins Datennirvana befördert. Merke : AltGR + @ = GUT, aber Strg + @ = Ganz böse. Jedenfalls erstmal Danke für die Anteilnahme. Ich werde nochmal alles Sortieren und meine Fragen hier posten. Ich denke da geht auf jeden Fall was, jedenfalls kampflos kriegen die mich nicht.
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#13
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Also mal ein kurzes Update. kampflos habe ich mich zwar nicht ergeben, aber eben doch ergeben.
Nach div. Gesprächen mit Anwalt, Rechtspflegern usw. habe ich dann doch einen Rückzieher gemacht.
Wenn ich bei einem Rechtsstreit unterliege wird es richtig Teuer, wegen Gutachtern, Anwälten etc.
Da meine Begründung ziemlich dünn war ( ein Formfehler beim Mieterhöhungsverlangen, meines Erachtens nach ), habe ich der Mieterhöhung nachträglich zugestimmt, werde die Kosten des Anwaltes zahlen ( müssen ) und habe auch noch 50 € beim Mieterbund versenkt .Smile

Hat jemand ne Ahnung, was da an Anwaltskosten so kommen kann. War nur ein Klageschreiben mit Ankündigung und Aufforderung der Anerkennung bzw. Verteidigung.

Ich werde mich dann mal an der Betriebskostenabrechnung abreagieren, und mir das Geld dort wiederholen. Sollte nicht allzuschwer sein., da die Hausverwaltung nachweislich das Geld nicht dazu nutzt, wozu es eigentlich eingezahlt wird. ( Garten, Instandhaltung etc. )
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#14
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Zitat:Original von Sammler
...Hat jemand ne Ahnung, was da an Anwaltskosten so kommen kann. War nur ein Klageschreiben mit Ankündigung und Aufforderung der Anerkennung bzw. Verteidigung.
...

ca. 15 - 30 euro ...war jedenfalls bei der mieterhöhung so, die wir letztes jahr in unserem bestand durchgeführt haben...und wenn die klage gesamt vollzogen wurde, waren es ca. 130 euro...
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