26.05.2019, 12:00
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(25.05.2019, 10:46)Gadler schrieb:… von Opa geerbt/auf deren Dachboden gefunden/ usw.(25.05.2019, 08:41)Heinrich Reich schrieb: An dieser Stelle will ich mal noch darauf hinweisen, dass Münzfunde dem Denkmalschutzgesetz unterstehen können (je nach Bundesland). Dadurch kann ein Verkauf von ungemeldeten Funden zum Straftatbestand werden. Es ist daher sicherlich nicht verkehrt, wenn man sich vorher über die örtlichen Gesetze informiert.Oder die Sachen einfach ohne Aufsehen verkauft.

![[Bild: sigkryeu.gif]](https://abload.de/img/sigkryeu.gif)