12.02.2011, 23:01
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naja wenn es wirklich von den netzanbietern angegangen wirdkönnte es in stufe 1-3 erstmal netzsperren geben danach wenns wieder passiert oder passiertis im 3tenfall würd dann die meldung an die urheber gehen die eineklage einreichen.Worauf dann 5jahrehaft folgenkönnten.
Allerdings ist dann die frage wie es weitergeht bisher wirdja persoftware versuchtzermitteln was du geladenhast hashsummen etc ip.....
Vorallem wenn richter und henker 1 und die selbe person werden könnten ohoh dann darf man erstmal wiederauf eigene kosten klagen
Im zeitalter der prepaidkarten kommt auch der faktor hinzu du kannst auch o2 karten auf fremden namen bestellen damit downloaden und keine saukann dir was anhaben.falscher name kein telanschluss kein reg womit du dich identifizierthast.
Lediglich durch nen scan des aufentaltortes der simkarte könnten sie dich erwischen und das darf bishernur die polizei oderso.
Allerdings ist dann die frage wie es weitergeht bisher wirdja persoftware versuchtzermitteln was du geladenhast hashsummen etc ip.....
Vorallem wenn richter und henker 1 und die selbe person werden könnten ohoh dann darf man erstmal wiederauf eigene kosten klagen
Im zeitalter der prepaidkarten kommt auch der faktor hinzu du kannst auch o2 karten auf fremden namen bestellen damit downloaden und keine saukann dir was anhaben.falscher name kein telanschluss kein reg womit du dich identifizierthast.
Lediglich durch nen scan des aufentaltortes der simkarte könnten sie dich erwischen und das darf bishernur die polizei oderso.