10.05.2017, 16:10
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Auf netzpolitik.org wurde schon äußerst humorig auf die Abstimmung diese Woche hingewiesen.
Hauptsächlich geht es in dem Gesetzesentwurf um Strafänderungen bei Wohnungseinbrüchen. Daneben, ich nenne es mal dramatisierend "im Kleingedruckten", wird aber auch der Zugriff auf die Vorratsdaten gewährt.
Und heute hat das Bundeskabinett den entsprechen Entwurf bestätigt.
Damit ist eingetreten was datenschutzafine Menschen von Anfang an befürchtet haben. Sind die Daten erst erhoben, werden sie begehrt. Ursprünglich wurde behauptet die Daten vor allem zur Aufklärung schwerer Verbrechen, wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag, sowie die Verbreitung von Kinderpornografie zu nutzen. Heute zeigt sich, dass das gelogen war.
Da darf sich der kritische Geist schon die Frage stellen ob bei Staatstrojaner, Kameras mit Gesichtserkennung und NetzDG ein Vertrauen auf die Redlichkeit der Regierung gerechtfertigt ist.
Hauptsächlich geht es in dem Gesetzesentwurf um Strafänderungen bei Wohnungseinbrüchen. Daneben, ich nenne es mal dramatisierend "im Kleingedruckten", wird aber auch der Zugriff auf die Vorratsdaten gewährt.
Gesetzesentwurf schrieb:Um die Ermittlungsbehörden zu stärken, wird der Katalog des § 100g Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) erweitert, so dass ihnen auch auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten zur Verfügung stehen. Die Erweiterung der Abrufmöglichkeiten der nach den §§ 113a ff des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gespeicherten Daten wird keinen nennenswerten Mehraufwand zur Folge haben. Der Umfang der zu speichernden Daten wird nicht berührt; es können zukünftig lediglich etwas häufiger Datenerhebungen stattfinden.
Und heute hat das Bundeskabinett den entsprechen Entwurf bestätigt.
Damit ist eingetreten was datenschutzafine Menschen von Anfang an befürchtet haben. Sind die Daten erst erhoben, werden sie begehrt. Ursprünglich wurde behauptet die Daten vor allem zur Aufklärung schwerer Verbrechen, wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag, sowie die Verbreitung von Kinderpornografie zu nutzen. Heute zeigt sich, dass das gelogen war.
Da darf sich der kritische Geist schon die Frage stellen ob bei Staatstrojaner, Kameras mit Gesichtserkennung und NetzDG ein Vertrauen auf die Redlichkeit der Regierung gerechtfertigt ist.