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[Politik] Bundestag hat Computersicherheitswerkzeuge verboten
#1
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25. Mai 2007
Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

http://www.ccc.de/updates/2007/paragraph-202c
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#2
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Mich würde es nicht wundern wenn der CCC das ein bisschen überzieht, ich meine das beim Thema Computersicherheit sich Hacker bestens auskennen ist schon klar. Außerdem ist auch klar das Hacker mit "Sicherheitsprogrammen" alles mögliche anstellen können, aber um mal ehrlich zu sein denke ich nicht das diese Software überhaupt zu Sicherheitskontrolle geschrieben wurde. Meistens wird solche Software doch aufs Hacken ausgelegt und ist dann als "Sicherheitssoftware" zu finden, weil man mit ihr die Sicherheit des eigenen Systems prüfen könnte, und das machen wohl die wenigsten damit!
Außerdem will ich gar nicht wissen gegen wie viele Gesetze ich täglich verstoße, das hört sich hart an, aber es ist doch so das man täglich irgend etwas gesetzeswidriges macht! Und meistens interessiert es kein Schwein weil wo kein Kläger ist da ist auch kein Angeklagter. Sollte jemand jetzt mit betroffener Software, die man ja sicherlich noch ohne probleme bekommt, sein Netzwerk prüfen, ist das so als wenn in China ein Sack Reis umfällt....
[Bild: banner_cool3zhjth.jpg]
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#3
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Die Schwachstelle überhaupt ist und bleibt der Mensch bzw. der Mitarbeiter. Die Grossunternehmen sollten lieber mal ihre Leute in den sicherheitsrelevanten Themen schulen und weiterbilden. Das beste und sicherste System nützt nichts wenn die Leute nicht mit umgehen können...
OGND Member seit dem legendären ezboard
Old Games Never Die
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Der Elefant vergisst nie
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#4
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hmm noch bin ich skeptisch, die einzige quelle die dazu zu finden ist ist der CCC Smile und grade das wort Bundestrojaner erinnert stark an den ersten April.

andere informationen die ich zum §202a StGB gefudnen haben besagen dass es weiterhin erlaubt sein soll, sicherheitssoftware zu benutzen, für genauere auslegung müsste man schon den kompletten gesetzestext kennen. Btw im "alten" 202 taucht auch das Wort "unbefugt" auf Smile was also sowieso den betreiber und verwalter der daten aussen vor lässt. Smile Bitte wenn jemand den neuen text hat online stellen

mfg

Acid

ah wer googelt wird fündig

Auch nach der Neufassung des Tatbestandes ist die Verschaffung des Zugangs zu Daten
unter Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen nur strafbewehrt, wenn der Täter unbefugt
handelt. Nicht strafbar ist daher z. B. das Aufspüren von Sicherheitslücken im EDVSystem
eines Unternehmens, soweit der „Hacker“ vom Inhaber des Unternehmens mit
dieser Aufgabe betraut wurde.

Eine Einschränkung des Absatzes 1 Nr. 2 soll – in Anlehnung an § 263a Abs. 3 StGB –
dadurch erreicht werden, dass bereits im objektiven Tatbestand auf die Bestimmung des
Computerprogramms als Mittel zur Begehung einer Straftat nach §§ 202a und 202b StGB
abgestellt wird, um eine Überkriminalisierung zu verhindern. Es kommt insoweit auf die
(objektivierte) Zweckbestimmung des Programms an. Somit ist sichergestellt, dass nur
Hacker-Tools erfasst werden und die allgemeinen Programmier-Tools, -Sprachen oder
sonstigen Anwendungsprogramme bereits nicht unter den objektiven Tatbestand der
Strafvorschrift fallen. Das Programm muss aber nicht ausschließlich für die Begehung einer
Computerstraftat bestimmt sein. Es reicht, wenn die objektive Zweckbestimmung des
Tools auch die Begehung einer solchen Straftat ist.

der zweite absatz davon ist wage auslegbar, aber sollte es was wahrscheinlich nie der fall sein wird doch mal vor ein gericht kommen dass ein systemadministrator oder netzwerktechniker die sicherheit seiner daten überprüft, hey wir haben es hier mit richtern zu tun... nicht mit unmenschen ^^
Die von Tokio Hotel sind die besten!!!! Vor allem Gustav und die Frontfrau find ich auch Klasse!!!!
[Bild: style7,Acidblood.png]
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#5
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naja, ein richter ist eine neutrale person, die von anwälten überzeugt wird...

objektive zweckbestimmung ist im endeffekt subjektive einschätzung...dann dürfen nun solche programme nicht mehr hergestellt werden, weil jemand anderes etwas schlimmes damit anstellen könnte...

dann sollen sie auch pistolen verbieten und die herstellung und verbreitung davon, denn immerhin könnte jemand mit einer pistole jemanden umbringen, was man auch durchaus als objektive zweckbestimmung der pistole ansehen kann... Wink
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#6
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schonmal nen neutralen richter gesehen?^^
vor gericht ist wie auf hoher see Smile

mfg

Acid
Die von Tokio Hotel sind die besten!!!! Vor allem Gustav und die Frontfrau find ich auch Klasse!!!!
[Bild: style7,Acidblood.png]
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