26.12.2009, 17:29
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Zitat:Original von WavedancerDas ist vollkommen richtig, war aber bei der 98er Regel auch schon so. Das wird also niemandem die Laune verderben
... gilt da das Angebot eines Spieles jeglichen Alters ohne schriftliches Einverständnis des Urhebers trotzdem als Warez?