26.12.2009, 20:50
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Zitat:Original von wolfman
Zitat:Original von WavedancerDas ist vollkommen richtig, war aber bei der 98er Regel auch schon so. Das wird also niemandem die Laune verderben
... gilt da das Angebot eines Spieles jeglichen Alters ohne schriftliches Einverständnis des Urhebers trotzdem als Warez?
Das war mir auch vorher schon klar, nur jetzt ist es explizit angesprochen worden, da wollte ich eben fragen, ob es ein Gesetz gibt, das mir widerspricht.
Du brauchst mich nicht zu zitieren, wenn niemand zwischen uns steht