Willkommen im cgboard - classic games Forum! Deine gemütliche Retro Gaming Community. Besuche uns auch im Discord Chat.

[Aktuell] Streamen illegal
#21
0
Gabumon schrieb:Gepuffert werden kann im RAM, ergo erhält man nacher KEINE anguckbare kopie

und ich zweifle an das hier eine Strafbarkeit vorliegt, diese ist eventuell bei Kinderpornographie gegeben, weil hier auch der Konsum schon strafbar ist

http://www.shortnews.de/id/693177/Neues-...h-strafbar

Siehe letzter Absatz:
Zitat:Wer "offensichtlich rechtswidrige" Quellen zum Download nutzt, begeht ab diesem Jahr eine Straftat. Das Downloaden war nach dem alten Urheberrecht noch erlaubt.
Wir entwickeln Spiele, schaut mal vorbei: CatBit Software
Zitieren
#22
0
Das ist ja nur eine Newsmeldung. Bin zu faul, dass aktuelle Urhebergesetz zu durchforsten. Wo steht das genau, dass Downloads mittlerweile strafbar sind?
Awards für außergewöhnlich gute oder lustige Threads/Posts:

1. Gadler = für sein wasserdichtes "Wie suche ich richtig" Tutorial.
Zitieren
#23
0
Find die ganze geschichte mit kopien merkwürdig allein das es sich als raubkopie bezeichnen darf da ja alle punkte des raubs nich erfüllt werden und das es härter bestraft wird wie kinderpornographie oder gewalttaten^^
Zitieren
#24
0
Retro-Nerd schrieb:Das ist ja nur eine Newsmeldung. Bin zu faul, dass aktuelle Urhebergesetz zu durchforsten. Wo steht das genau, dass Downloads mittlerweile strafbar sind?

Auf meim Arsch! Man kann mit dem Misstrauen gegenüber den Medien auch echt übertreiben. Jedes Kind weiss, dass das seit 2008 so is.

da, der is anwalt:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fa...-rasch-aus

Zitat:- Es darf durch das Kopieren kein Kopierschutz umgangen werden.
- Die Kopiervorlage darf weder offensichtlich rechtswidrig sein, noch
- Darf sie rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dies ist insbesondere dann der Fall wenn sie gegen den Willen des Rechtsinhabers öffentlich angeboten wird.
Signaturen stinken
Zitieren
#25
0
Die Rede ist von wirksamer Kopierschutz, ein Kopierschutz den man umgehen kann ist meiner ansicht nach nicht Wirksam...

Offensichtlich Rechtswidrig, ist auch wieder so ein Gummigedöns, wie sieht etwas offensichtlich Rechtswidriges eigentlich aus?

Und woher soll ich wissen was der "Rechteinhaber" will oder nicht? Und wie sieht das bei Bushido aus? Der ist ja nicht mal der Rechteinhaber seiner Songs Big Grin

Und wer behauptet das Illegale Kopien härter Bestraft wird als Vergewaltigung etc hat eh keine ahnung Rolleyes
Zitieren
#26
0
Und wie kann man überhaupt über so etwas diskutieren? Wer Filme und Serien aus dem Netz von dubiosen Seiten kostenlos lädt oder über diese einen Stream nutzt, ohne dafür etwas gezahlt zu haben (OCH außen vor), kann ja nun nicht allen Ernstes glauben, dass es vollkommen legal ist Rolleyes
Zitieren
#27
0
mit normalen mitteln kann aber meist kein kopierschutz umgangen werden, dazu benötigt man meist zusatzsoftware, aber software, die kopierschutzmechanismen umgehen kann, ist bei uns illegal, bestes beispiel anydvd. bei spielen sinds cracks, am eigentum von anderen rumzupfuschen is genauso verboten

wirksam ist nicht unknackbar, wäre wirksam unknackbar, könnten die sich den abschnitt mit der umgehung komplett sparen, nein, sie könnten sich alles komplett sparen, schließlich könnte niemand mehr von nichts eine kopie anfertigen..
Signaturen stinken
Zitieren
#28
0
Hm, ob ich dann auch die Hersteller verklagen kann wenn ein Original aufgrund des Kopierschutzes nicht läuft?

Da könnte ich mit Ausnahme von Microsoft alle verklagen

Übrigens, auch VideoDVDs haben einen Kopierschutz, den kann aber sogar Nero kopieren, ist Nero dann auch illegal?
Zitieren
#29
0
hab schon lange nicht mehr versucht, ne dvd mit nero zu kopieren, generell benutz ich das schon seit ewigkeiten nicht mehr, meine aber, das ging auch nicht ohne zusatztools.

sofern dabei nix runterkomprimiert wird, könnte dass auch als 1:1 kopie durchgehen, bei der der kopierschutz mitkopiert, aber nicht entfernt und nicht umgangen wird.

moment, ich installier grad mal burn lite Cool

generell is das aber schon so, oder warum wurde bitteschön der heise-verlag verklagt, weil sie auf die website von anydvd verlinkt ham?

http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-...37717.html
Signaturen stinken
Zitieren
#30
0
Mitkopieren dürfte aber dann ja auch als übergehen gelten, auch CloneDVD & co können den ja mitkopieren...

Im Grunde wär dann jedes Brennprogramm illegal...
Zitieren
#31
0
Gabumon schrieb:Mitkopieren dürfte aber dann ja auch als übergehen gelten, auch CloneDVD & co können den ja mitkopieren...
So ist es. Das Gesetz ist auch völliger Käse. Genau wie das Gesetz gegen Schadsoftware, wonach auch keine Virenscanner in Deutschland entwickelt werden dürfen.

Die Grenzen sind schwammig. Wenn der Zweck des Tools ist einen Kopierschutz (auf welche Art auch immer) zu umgehen ist es illegal in Deutschland. Da ist natürlich jede Menge Spielraum nach oben und unten.
Wir entwickeln Spiele, schaut mal vorbei: CatBit Software
Zitieren
#32
0
Zitat:§ 95 a Abs. 3 UrhG:

Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Wir entwickeln Spiele, schaut mal vorbei: CatBit Software
Zitieren
#33
0
Witzig: nach der Logik machen sich dann ja auch Developer strafbar, welche nach drei Jahren oder so einen Finalen Patch für ein eigenes Spiel herausgeben, die den Kopierschutz entfernen. Big Grin Also wenn man das Gesetz jetzt stren und rigoros anwenden würde.
Zitieren
#34
0
So ein strickt unsinniges Urheberrecht gibt es auch nur in Deutschland. In anderen Ländern ist die sowas deutlich flexibler gestaltet. Weshalb Blizzard z.B. auch theoretisch von rechtlicher Seite keinerlei Probleme zu erwarten hatte den CD Check aus Diablo 2 zu entfernen.
Awards für außergewöhnlich gute oder lustige Threads/Posts:

1. Gadler = für sein wasserdichtes "Wie suche ich richtig" Tutorial.
Zitieren
#35
0
Gabumon schrieb:Mitkopieren dürfte aber dann ja auch als übergehen gelten, auch CloneDVD & co können den ja mitkopieren...

Im Grunde wär dann jedes Brennprogramm illegal...

also bei clonedvd weiss ich definitiv, dass das kopiergeschützte dvds nur mit anydvd verwerten kann, sonst kommt ne fehlermeldung. oder man rippt die dvd vorher mit dvd decrypter oder so, das steckt aber in der gleichen schublade wie anydvd
Signaturen stinken
Zitieren
#36
0
Thorium schrieb:
Corsafahrer schrieb:Dann kann Youtube ja dicht machen. [Bild: smiley_emoticons_lol.gif]
Youtube hat einen Vertrag mit der GEMA und zahlt eine Pauschalgebühr um bestimmte Inhalte anbieten zu dürfen. Andere werden entfernt. In anderen Ländern bestehen solche Verträge auch.

Aha, diese Gebühr beinhaltet aber bestimmt nicht in mehrere Teile gesplittete Filme. Wink
Web Upload Archiv Upload down? Dann hier melden: klick

[Bild: garfieldadminx9pa7.gif]

Mein FTP: [Bild: ftp.php?server=ftp.corsafahrer.com&port=22222] Ihr braucht für einige Uploads Winrar 5 zum Entpacken!
Zitieren
#37
0
Cyphox schrieb:generell is das aber schon so, oder warum wurde bitteschön der heise-verlag verklagt, weil sie auf die website von anydvd verlinkt ham?

http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-...37717.html
Die Antwort steht ziemlich klar im ersten Teil des von Dir verlinkten Artikels: Die Klägerinnen "Namhafte Musikverlage" waren der Meinung, dass heises Berichterstattung über AnyDVD — obendrein mit einem Link zur zugehörigen Webseite — Werbung für das Produkt und Anleitung zum wirksamen Umgehen dann unwirksamer Abspielsperren sei, welche ja nach UrhG verboten und so weiter sei.

Wenn ich mich nicht irre und zusätzlich noch verlesen habe, dann haben sowohl der Heise-Verlag als auch die Musikverlage nach dem aus jeweiliger Sicht nur nur zum Teil gewonnen Verfahren an LG und OLG das ganze Ding zum BGH geklagt. Heise wollte endgültige Klärung der Rechtslage von Linksetzungen im Onlinejournalismus, die Verwerter wollten Zensur. Das Urteil dort war dann ein voller Erfolg für Heise und Links in Onlineartikeln. Der BGH widersprach auch den Punkten, die LG und OLG zuvor pro Verwerter geurteilt hatten.

Und wenn sie nicht gestorben sind …
Zitat:Original von H_D_BS
Lies mal den letzten Post von dx1 Wink
Zitieren
#38
0
ich gebe zu, ich habe den artikel selbstverständlich in keinster weise ernsthaft gelesen Big Grin

"klares signal für die pressefreiheit" usw, schön und gut, das ändert aber nix dran, dass die software an sich bei uns illegal ist, weil sie kopierschutzmechanismen entfernt.
Signaturen stinken
Zitieren
#39
0
Gutes urteil muss man ehrlich sagen den zensur wird doch sowiso überall immer schlimmer.

Nur weil man sowas erwähnt und verlinkt heist das beweiten nich das nu jeder sachen kopiert
Zitieren
#40
0
Was war eigentlich das Thema? Achja, illegale Streams aus offensichtlich rechtswidriger Vorlage. Wie ist das mit Audiostreams, welche Musik enthalten? Bei privaten Castern weiß ich nicht, ob diese GEMA-Gebühren abführen. Bei ausländischen Castern weiß ich nicht, ob diese in ihrem Land Gebühren an einen der GEMA gleichgestellten Apparat abführen und ich weiß auch nicht, ob damit weltweite öffentliche Vorführung abgegolten ist. Bei ins Netz gestreamten Programmen von Radiosendern bin ich im Grunde auch nur dann sicher, keinen ofensichtlich illegalen Stream zu streamen, wenn der Radiosender in dem Land sendet, in dem ich mich gerade aufhalte. Zurzeit kann ich also nur bei deutschen Radiosendern sicher sein, legal Musik zu hören und bei allen anderen laufe ich Gefahr, gegen das UrhG zu verstoßen?

Wie ist das mit Filmen, für die in einem Land das "Copyright" abgelaufen ist, in einem anderen aber nicht? Beispiel: Night of the Living Dead hatte in den USA nur die kurze Schutzfrist von 40 Jahren, glaube ich. ist in den USA gemeinfrei (Public Domain), weil der Verleih die Kopien damals nicht mit einem ©-Hinweis versehen hat. Die deutschsprachige Synchronfassung ist ganz klar ein neues Werk, welches Schöpfungshöhe erreicht und deshalb automatisch, sofern die Inhaber der Rechte nicht darauf verzichten (per CC-Lizenz z.B.) noch bis 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Beteiligten durch das UrhG geschützt wird. Aber zurück zur Originalfassung … nur 40 Jahre Schutz keinen Schutz nach UhrG gibt's hier nicht qua Gesetz automatisch. Ist dann für mich das Konsumieren der Originalfassung über archive.org legal oder illegal, wenn ich mich außerhalb der USA aufhalte? Was ist, wenn ich diese Version mit einer deutschen Synchron-Tonspur versehe, die ich aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen aufgenommen habe, welches keine Aufzeichnungssperre gesetzt hat?

Anmerkung: Wie wahrscheinlich die meisten hier außer dem üblichen Troll Verdächtigen spiele ich den Advocatus Diaboli und amüsiere mich köstlich über diese Diskussion.

EDITs
Unsinn gestrichen, Sätze angepasst, Information eingeschoben
Zitat:Original von H_D_BS
Lies mal den letzten Post von dx1 Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste