16.12.2018, 08:24
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Jo, das ist ein Standard-Absatz. In Deutschland sind EULAs aber nicht mehr als AGBs (wenn überhaupt) und können keine Rechtsmittel gänzlich aufheben. Und ein Klageverzicht ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und deutlich vom Kläger ausgeht. Das ist bei solch einem Standard-Text bzw. AGBs nicht der Fall.
In Deutschland gibt es übrigens die typische Form der Sammelklage gar nicht. Bei uns muss jeder seine eigene Betroffenheit nachweisen. Und die Ausnahmen mit US-Bezug sind eher selten.
In Deutschland gibt es übrigens die typische Form der Sammelklage gar nicht. Bei uns muss jeder seine eigene Betroffenheit nachweisen. Und die Ausnahmen mit US-Bezug sind eher selten.