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(25.05.2019, 08:41)Heinrich Reich schrieb: An dieser Stelle will ich mal noch darauf hinweisen, dass Münzfunde dem Denkmalschutzgesetz unterstehen können (je nach Bundesland). Dadurch kann ein Verkauf von ungemeldeten Funden zum Straftatbestand werden. Es ist daher sicherlich nicht verkehrt, wenn man sich vorher über die örtlichen Gesetze informiert.Oder die Sachen einfach ohne Aufsehen verkauft .
PS: Du bist übrigens mein Lieblingsuser in diesem Board!
Dieser Beitrag wurde nie editiert. Wozu auch... er ist wie immer perfekt und brillant.
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