03.11.2009, 22:57
0
Was ist das denn für eine schwammige Formulierung in diesem ebay-Paragraph?: "Insbesondere ist es untersagt: unzutreffende Bewertungen abzugeben" - das kann doch alles mögliche sein .
Und was heißt: "Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen."? Wegen einem Kunden geht doch nicht gleich die ganze Firma baden oder hat der bisher noch keine Käufer gehabt? Ich meine, als Interessent sehe ich doch wie der Großteil der Bewertungen aussieht. Wegen einer negativen Bewertung mach ich mir da doch nicht ins Hemd, denn da könnte ich nirgends mehr kaufen. Wenn die aber dann alle negativ sind, sollte der Typ mal an sich selbst arbeiten.
TsTsTsTs ... Sachen gibt's
Und was heißt: "Darüber hinaus greifen Sie mit Ihrer Bewertung in rechtswidriger Weise in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Ihre Behauptung ist geeignet, unseren Ruf als Verkäufer zu schädigen und entsprechende Umsatzeinbußen zu verursachen."? Wegen einem Kunden geht doch nicht gleich die ganze Firma baden oder hat der bisher noch keine Käufer gehabt? Ich meine, als Interessent sehe ich doch wie der Großteil der Bewertungen aussieht. Wegen einer negativen Bewertung mach ich mir da doch nicht ins Hemd, denn da könnte ich nirgends mehr kaufen. Wenn die aber dann alle negativ sind, sollte der Typ mal an sich selbst arbeiten.
TsTsTsTs ... Sachen gibt's