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GEZ: Für PC- und Smartphone-Besitzer soll es richtig teuer werden
#41
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Zitat:Original von Corsafahrer
Ich hab letztens nen Brief bekommen, ob ich denn nun endlich nen Fernseher hätte. Natürlich habe ich keinen. Big Grin Elefant *lol*
Und nen PC hab ich auch net. Nein!!!!! Big Grin Zunge raus

Was fürn Zufall mir gehts genauso Big Grin ... bin totaler Medienmuffel Wink ... die einzige Unterhaltung die ich brauche besteht aus Menschen Pleased

Post(Latein)Scriptum: Meine Posts (Englisch) hier schick ich mit der Post (Deutsch) xD
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#42
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Tut mir leid aber nach deren Logik müsste man die GEZ bald schon für besuche bei Bekannten, oder gar das Leben selbst zahlen, weil man möglicherweiße öffentlich-rechtliche Programme schauen kann. Und was ist mit den Fernsehren im Kaufhaus? Ich finde jeder Besucher des Kaufhauses sollte GEZ für alle Fernsehre zahlen, da man sich dort staatliches Fernsehen angucken kann.
Wenn man schon so eine Hirnverbrannte Logik zum Geldeintreiben benutzt soll man es auch richtig machen.
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#43
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Habt ihr schon mal einen Ubisoft und einen GEZ-Mitarbeiter zusammen am selben Ort gesehen ... genau!!! ... ich komme langsam dahinter das die ein und die selben sind ... es gibt keine Achse des Bösen nur eine finstere Macht die alles Kontrolliert XD
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#44
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Wer bis Dato die GEZ geprellt hat wird bald nicht mehr darum kommen, denn die "geplante Haushaltsabgabe" ist so gut wie beschlossen.

Hier mal etwas Text dazu

Nach § 1 Abs. 1 des Staatsvertragsentwurfs vom 31.3.2010 ist für jede Wohnung Rundfunkgebühr zu entrichten. Und was eine "Wohnung" ist, wird in § 3 Abs. 1 geregelt:

"Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird"

Das heißt, es könnte auch der Geräteschuppen sein oder ein separater Kellerraum. Der GEZ-freundlichen Auslegung - besser gesagt: der Willkür - stehen wieder einmal sämtliche Türen offen! Außerdem heißt es im Gesetzesentwurf, dass auch Zweit- oder Ferienwohnungen rundfunkgebührenpflichtig sind. Nach § 11 gibt es natürlich wieder die beliebte Ordnungswidrigkeitsregel: Wer also seinen Geräteschuppen nicht freiwillig der GEZ meldet, wird bestraft. Ach ja, ich vergaß: Nach § 6 Abs. 2 muss man künfig sein KFZ bei der Rundfunkanstalt an- und ggf. wieder abmelden.
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#45
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Zitat:Original von ReservoirDog
Ach ja, ich vergaß: Nach § 6 Abs. 2 muss man künfig sein KFZ bei der Rundfunkanstalt an- und ggf. wieder abmelden.

Interessant Wink Bekomme ich dann auch "Überführungskennzeichen" von der GEZ - nicht das mich die Polizei als Schwarzhörer anhält ^^
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#46
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Bei einer einheitlichen Abgabe bräuchte man die hier ja gar nicht mehr:

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