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Wer bis Dato die GEZ geprellt hat wird bald nicht mehr darum kommen, denn die "geplante Haushaltsabgabe" ist so gut wie beschlossen.
Hier mal etwas Text dazu
Nach § 1 Abs. 1 des Staatsvertragsentwurfs vom 31.3.2010 ist für jede Wohnung Rundfunkgebühr zu entrichten. Und was eine "Wohnung" ist, wird in § 3 Abs. 1 geregelt:
"Wohnung im Sinne dieses Staatsvertrages ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Gebäudes, die 1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird"
Das heißt, es könnte auch der Geräteschuppen sein oder ein separater Kellerraum. Der GEZ-freundlichen Auslegung - besser gesagt: der Willkür - stehen wieder einmal sämtliche Türen offen! Außerdem heißt es im Gesetzesentwurf, dass auch Zweit- oder Ferienwohnungen rundfunkgebührenpflichtig sind. Nach § 11 gibt es natürlich wieder die beliebte Ordnungswidrigkeitsregel: Wer also seinen Geräteschuppen nicht freiwillig der GEZ meldet, wird bestraft. Ach ja, ich vergaß: Nach § 6 Abs. 2 muss man künfig sein KFZ bei der Rundfunkanstalt an- und ggf. wieder abmelden.