10.01.2013, 14:04
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Hausaufgaben über das Wochenende sind nicht mal zulässig Genauso wie z.b. Strafarbeiten nicht. Oder das verweisen des Schülers vor die Tür, dass ist nämlich verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Schüler dann die Schule anzündet haftet zuerst mal der Lehrer
Allgemein sind Hausaufgaben eher kritisch zu sehen, dass dafür die zustehende Freizeit geopfert werden soll für Zeug das man in der Schule abarbeiten könnte
Allgemein sind Hausaufgaben eher kritisch zu sehen, dass dafür die zustehende Freizeit geopfert werden soll für Zeug das man in der Schule abarbeiten könnte