09.12.2013, 22:34
0
Cyphox schrieb:Obacht beim Wichsen, sonst gibts Post vom Anwalt:
http://www.shortnews.de/id/1065071/abmah...zer-update
Update: Wie die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke soeben mitteilte, sind die Auskünfte über die User-IP-Adressen wohl tatsächlich zu Unrecht ergangen. Demnach hat der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian für "The Archive AG" Auskunft über die IP-Adressen der Nutzer verlangt. Im Antrag heißt es, man nutze eine Software, namens "GLADII 1.1.3." der Firma "itGuards Inc.", die in der Lage sei, Downloadportale zu überwachen. Redtube wird dort als "Tauschbörse" bezeichnet, was nicht den Tatsachen entspricht: Es handelt sich um eine Streaming-Plattform. Solmecke: "Offenbar war dem Gericht überhaupt nicht klar, in welchem Zusammenhang die Auskunftsansprüche standen. Offenbar gingen die drei Kölner Richter, die diesen Beschluss unterzeichnet haben, davon aus, dass es sich hier (wie in der Vergangenheit so häufig) auch wieder um einen Auskunftsanspruch im Rahmen einer Tauschbörsennutzung handelte. (...) Fakt ist jedenfalls, dass die Auskunftsbeschlüsse aufgrund eines falschen Sachverhalts erlassen worden sind." Leider profitieren die betroffenen Nutzer davon aber zunächst nicht: "Für die Nutzer ist dies jedoch nur ein Pyrrhussieg. Denn selbst eine rechtlich nicht einwandfrei erlangte Auskunft kann vor Gericht verwendet werden. Für die Zukunft wird das allerdings bedeuten, dass dieser Abmahn-Maschinerie ein Riegel vorgeschoben wird."
http://www.chip.de/news/Abgemahnt-Beim-P...46220.html