05.02.2014, 21:08
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JAK schrieb:Zitat:Weiber brauchen nur vergewaltigung rufen dann biste shcon 20jahre weggespert.
In Deutschland gilt noch immer "in dubio pro reo".
Das ist nur auf dem Papier so.
Kann mir kaum vorstellen, dass du dein Kind zu einem [Person die mit Kindern arbeitet einsetzen] schicken würdest die wegen Vergewaltigung vor Gericht stand aber freigesprochen wurde weil die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Mag sein, dass du frei kommst, dein Leben dürfte trotzdem vorbei sein.