30.04.2014, 15:29
0
Dornfeld schrieb:Um mal wieder in etwas angenehmere Gewässer zu fahren:
In Deutschland ist der Samenspender in der Samenbank der Kindsvater und als solcher unterhaltspflichtig.
Viel zu allgemein. Würde niemals so easy peasy gehen!
Ist der Spender gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet?
Rein theoretisch schon, denn Verwandte gerade Linie sind einander zu Unterhalt verpflichtet35. Dafür muss die Verwandtschaft aber rechtlich feststehen. Das bedeutet: das Kind darf keinen rechtlichen Vater (mehr) haben, und die Vaterschaft muss auf Antrag des Kindes gerichtlich festgestellt werden. Denn eine Vaterschaftsfeststellung ist nur möglich, wenn kein anderer Mann mehr rechtlich als Vater gilt36. Wenn der Spender gerichtlich als Vater festgestellt wird (und auch erst dann!), hat das Kind Unterhalts- und Erbansprüche gegen ihn.
Quelle
Musste das mal nachgucken, denn ich konnte mir kaum vorstellen, dass das einfach so steht und ich hatte Recht.