30.04.2014, 16:39
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Dornfeld schrieb:Richtig.
Und wenn das Kind sagt: "Ich will meinen rechtlichen Vater nicht mehr." wird festgestellt, dass er genetisch nicht der Vater ist und das genügt dann.
Der muss nicht tot, verschollen oder geschieden sein. Im Wesentlichen reicht eine Willensbekundung des Kindes.
Das ist keine App oder so ein Softdrink den man einfach wegschmeißt. Das Kind kann nicht eifnach aus einer Laune heraus sagen ich will den nicht mehr. Das ist doch Lächerlich. Glaubst du das echt?