28.10.2014, 15:18
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Heinrich Reich schrieb:Wenn kein gültiger Identitätsnachweis (gemäß PAuswG) vorliegt, kann dies mit einem relativen hohen Bußgeld belegt werden. Manche Ämter sind da relativ aufmerksam und verfolgen die Betroffenen.
Ich wurde damals schon nach einem halben Jahr angeschrieben, dass der Ausweis abgelaufen ist. Wesentlich bürgerfreundlich wäre es natürlich gewesen, wenn sie mich bereits ein halbes Jahr vorher informiert hätten .
beim zweiten ausweis war ich glaubich 2 wochen drueber, durfte 5 euro zahlen und mich belehren lassen.
die 5 jahre wo der letzte abgelaufen war, hat mal dezent keine sau interessiert, war ich auch sehr froh drueber. *schwitz*
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