07.03.2015, 00:08
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Dies gilt nur bei dauerhafter Störung für die es keinen Zeitpunkt der reperatur gibt.
Wenn das bekannt ist das für einen bestimmten Zeitraum eine Verlangsamung eintritt ist der ISP im Recht
Wenn das bekannt ist das für einen bestimmten Zeitraum eine Verlangsamung eintritt ist der ISP im Recht