16.12.2015, 09:27
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Heinrich Reich schrieb:Drakon99 schrieb:[...]Beim Filmen vom fremden Leute bewegt man sich rechtlich immer etwas auf dünnem Eis. Es ist natürlich nicht grundsätzlich verboten, aber wenn man es heimlich macht, könnte es eine Klage wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts geben. Zumindest dürfte das Video als Beweis vor Gericht nicht zulässig sein. Wenn du es aber nur der Polizei bei deren Ankunft zeigst, damit sie den Sachverhalt verstehen kann, sollte es eigentlich keine weiteren Probleme geben.
Darf ich eigentlich mit einer laufenden Handykamera zur Tür und ihn filmen wie er davor steht? Der wartet ja sicherlich nicht bis die Polizei kommt.
Das Paradoxe an der Geschichte: Normalerweise sollte er eigentlich die Polizei rufen, wenn ihm eine Ruhestörung den Schlaf raubt.
Der letzte Satz ist der springende Punkt, es besteht keine Ruhestörrung und deswegen ruft der auch nicht die Polizei. Der hat nur was gegen andere Menschen. Haben auch von verschiedenen Nachbarn erfahren das er unsere Vormieter rausgeekelt hat... Und wir sind nicht die einzigen die sich über den beschweren. Die Mieter aus dem zweiten Stock haben sich auch schon wegen ihm beschwert weil der runter gekommen ist mitten in der Nacht. zum Verständniss, wir wohnen im vierten und der Stressnachbar im dritten.