19.10.2016, 12:18
0
Das Schwingen einer IS-Fahne ist in Schweden legal. Der Angeklagte erklärte, dass das Symbol von den IS-Spinnern eben missbraucht werde, aber an sich ein uraltes islamisches Symbol sei. Mit der Begründung könnte ein Neonazi mit zwei Sowilo-Runen rumrennen, sind auch uralte kulturelle Symbole, die dann von Guido von List uminterpretiert und später von den Nazis missbraucht wurden. Gleiches würde bei der fadenscheinigen Argumentation auch für die Swastika gelten. Die Frage ist doch nicht, wie alt diese Symbole sind, die Frage ist, welcher Bedeutungsinhalt ihnen gegenwärtig zugeschrieben wird. Wenn jemand eine solche Fahne schwingt, geht es ihm sicher nicht um Folklore, sondern (im harmlosesten Fall) um Provokation.
Die Staatsanwältin erklärt dabei aber dankenswerterweise auch noch den Unterschied von Hakenkreuz und IS-Fahne, womit sich die ganze Chose endgültig ins absurde Abseits katapultiert: Der Hass, der mit dem Symbol des Hakenkreuzes verbunden wurde, galt einer spezifischen Volksgruppe, während beim IS ja keine spezifische Volksgruppe betroffen sei, da deren Hass ja "unversell" sei. Jemandem, der einfach mal alle Menschen gleichermassen hasst, kann man schliesslich nicht unterstellen, Rassist zu sein. Ergo kann er nicht verurteilt werden.
Die Staatsanwältin erklärt dabei aber dankenswerterweise auch noch den Unterschied von Hakenkreuz und IS-Fahne, womit sich die ganze Chose endgültig ins absurde Abseits katapultiert: Der Hass, der mit dem Symbol des Hakenkreuzes verbunden wurde, galt einer spezifischen Volksgruppe, während beim IS ja keine spezifische Volksgruppe betroffen sei, da deren Hass ja "unversell" sei. Jemandem, der einfach mal alle Menschen gleichermassen hasst, kann man schliesslich nicht unterstellen, Rassist zu sein. Ergo kann er nicht verurteilt werden.