17.05.2017, 07:32
0
Leider ist das Urteil kein Sieg für den Datenschutz.
Quelle
Diese Gefahr besteht eigentlich immer, die aktuelle WannaCry-Welle demonstriert das anschaulich. Und besonders staatliche Seiten werden das für sich geltend machen können. Wenn eine mögliche Gefahr, das Kriterium ist, das entscheidend ist ob IP-Adressen gespeichert werden dürfen, müssen sogar Leute wie ich sagen, dass der Speicherungsgrund immer gegeben ist.
Sehr perfides Urteil. Bleibt nur zu hoffen, dass eingesehen wird, wie wenig eindeutig IP-Adressen sind. Aber in dem Fall wird einfach der Zwang zu statischen IPv6-Adressen kommmen, die bekommt man dann bei der Geburt zugewiesen, genau wie derzeit die Rentenversicherungsnummer.
tagesschau.de schrieb:Der Bundesgerichtshof konkretisierte diesen Gedanken nun. Webseitenbetreiber dürfen IP-Adressen dann speichern, wenn die Gefahr besteht, dass die Internetseite von Hackern angegriffen wird. Steht fest, dass die Speicherung der IP-Adressen aus Sicherheitsgründen für die Funktionsfähigkeit der Webseite erforderlich ist, müsse in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob das Sicherheitsinteresse des Webseitenbetreibers das Persönlichkeitsrecht des Nutzers überwiegt. Dabei wird gelten: Je größer die Gefahr, desto eher ist die Speicherung zulässig. Im konkreten Fall muss das nun das Landgericht Berlin klären.
Quelle
Diese Gefahr besteht eigentlich immer, die aktuelle WannaCry-Welle demonstriert das anschaulich. Und besonders staatliche Seiten werden das für sich geltend machen können. Wenn eine mögliche Gefahr, das Kriterium ist, das entscheidend ist ob IP-Adressen gespeichert werden dürfen, müssen sogar Leute wie ich sagen, dass der Speicherungsgrund immer gegeben ist.
Sehr perfides Urteil. Bleibt nur zu hoffen, dass eingesehen wird, wie wenig eindeutig IP-Adressen sind. Aber in dem Fall wird einfach der Zwang zu statischen IPv6-Adressen kommmen, die bekommt man dann bei der Geburt zugewiesen, genau wie derzeit die Rentenversicherungsnummer.