19.09.2017, 16:35
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Gotteshand schrieb:Das ist und war strafbar, wie es sich in einer anständigen Zivilgesellschaft gehört. Es sei denn, der Angeklagte sagt, er habe ihren anhaltenden Widerstand und ihr Flehen gegen sein gewaltsames Eindringen und seine vier Stunden andauernde Begattung lediglich als "harten Sex" empfunden. Dann gibt's Freispruch, denn der arme "Brandenburger" (ein im Drogenhandel sehr engagierter junger Mann osmanischer Abkunft) konnte doch nicht wissen, dass er die Frau vergewaltigte - früher hiess es mal als ungeschriebener Rechtsgrundsatz: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Der Grundsatz scheint heute ganz nach Gusto ausgehebelt zu werden. Aber wehe, wenn der steuerzahlende "schon länger hier Lebende" den Rasen betritt oder seine Zwangspropagandagebühr nicht fristgerecht zahlt, dann hetzt man den Freisler auf ihn...ayanamiie schrieb:sex gegen ihren willen?
Genau das.