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0 Zitat:Das Landgericht München hat entschieden: Nintendo bekommt von einem Verkäufer von Slot-1-Karten eine Million Euro Schadensersatz.
Mit Urteil vom 20. Juni 2012 hat das Landgericht München einen Verkäufer sogenannter Slot-1-Karten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Auffällig ist vor allem die Höhe der Summe: Die Richter haben entschieden, dass Nintendo eine Million Euro zusteht - so die deutsche Niederlassung in einer Pressemitteilung.
Slot-1-Karten - in Spielerkreisen ist meist von R4-Karten die Rede, andere Bezeichnungen sind DSTT oder Acekard - dienen dazu, die DRM-Systeme der Nintendo-DS-Serie zu umgehen. Sie ermöglichen es, Schwarzkopien aus dem Internet auf dem Handheld zu verwenden.
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Haben das hier nicht einige von uns?
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0 Of course ... aber wir haben ja schon mindestens eine Flash-Card ... von daher denke ich, dass uns das relativ egal ist ^^
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0 1million euro hat der soviele karten verkauft und das eingenommen oder ist das nun verlust für ihn?
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0 Nunja, der DS wurde (lt. offiziellen Zahlen) über 150 Millionen mal verkauft. Wenn man von einem Gewinn je Flashkarte von 1 Euro ausgeht, hätten genau 1 Mio Nutzer so ein Teil kaufen müssen um die Gewinnschwelle zu erreichen (den sog. "Break-Even-Point"). Das sind dann ca. 0,67 Prozent aller DS-Besitzer. Ich halte das für eine durchaus realistische Zahl. Höchstwahrscheinlich sind es sogar wesentlich mehr Nutzer (mindestens 10 Prozent, also 15 Mio Nutzer).
Natürlich tut 1 Mio Euro weh, weil die Gewinnspanne vermutlich relativ niedrig sein wird und es schließlich noch Mitbewerber auf diesem Markt gibt. Dieses Risiko muss man bei solchen "Grauzonen-Märkten" aber immer mit einkalkulieren. Und letztendlich wird eine gute Kapitalanlage der bisherigen Gewinnen für einen Ausgleich des Verlustes durch Zinsen ergeben (außer die Hersteller haben alles in Privat-Jets, Yachten und Sportwagen investiert ).
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0 Vergiss dabei nicht, dass die ersten R4 bzw. M3 Simply z.b. um die 35€ pro Karte gekostet haben.
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0 Ja, ich habe mit ziemlich minimalen Werten gerechnet, weil ich die tatsächliche Gewinnspanne nicht kenne.
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0 Das der eine Händler allerdings so viele verkauft hat ist unwarscheinlich. Danach wird auch nicht die Schadenssumme berechnet, sondern nach den Spielen, welche dadurch nicht verkauft wurden. Diese Zahl ist natürlich deutlich höher als die Zahl der verkauften Flashkarten.
Grauzone ist es nicht, denn Nintendo hat vor einiger Zeit ein Verkaufsverbot in Deutschland erwirkt.
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0 Das müssen die erstmal beweisen find ich das den überhaupot nen schaden entstanden ist.
Aber wiehoch is die chance das die die r4 karte aussem ausland beim versand nich enddecken?
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0 ayanamiie schrieb:Aber wiehoch is die chance das die die r4 karte aussem ausland beim versand nich enddecken?
Hoch genug. Ich weiss aus meinem Umfeld, dass fast alle Karten die in HK bestellt wurden (in den letzten 2-3 Monaten), auch ankamen. Es kann natürlich auch die Unwissenheit der Zollbeamten sein.
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0 Thorium schrieb:Das der eine Händler allerdings so viele verkauft hat ist unwarscheinlich. Danach wird auch nicht die Schadenssumme berechnet, sondern nach den Spielen, welche dadurch nicht verkauft wurden. Diese Zahl ist natürlich deutlich höher als die Zahl der verkauften Flashkarten.
Grauzone ist es nicht, denn Nintendo hat vor einiger Zeit ein Verkaufsverbot in Deutschland erwirkt. Naja, es gibt noch keinen Beschlagnahme-Beschluss und auch keine allgemeingültige Richter-Entscheidung - zumindest habe ich bisher nix davon gehört. Manchmal gewinnt Nintendo vor Gericht, manchmal nicht (z.B. im Jahr 2009). Insofern ist der Verkauf in vielen Ländern legal, was auch auf Importe zutrifft. Die ganze rechtliche Lage ist immer noch relativ schwammig, darum sprach ich von "Grauzonen-Märkten" (man beachte die Anführungzeichen ). Zudem macht man eine solche Kalkulation lange vor dem Verkauf (und damit auch vor Gerichtsentscheidungen ).
Die Berechnung der Schadenssummer hat mit der Gewinnspanne des Händlers nicht zu tun - da zählen letztendlich nur die feststehenden Werte und die Differenz daraus . Die tatsächliche Anzahl von verkauften Karten und auch die der Mitbewerber wird wohl nur ein Insider kennen. Und ob der betroffene Verkäufer diese Strafe verkraftet, lässt sich auch nur spekulieren. Interessant wäre mal zu wissen, um wen es sich dabei genau handelt.
Unabhängig davon ist bei dieser Art von Produkten immer mit einem gewissen Geschäftsrisiko zu rechnen. Das sind die Hersteller und Händler der Flashkarten eingegangen und nun müssen sie mit den Konsequenzen leben.
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0 ayanamiie schrieb:Das müssen die erstmal beweisen find ich das den überhaupot nen schaden entstanden ist. Was sie wohl auch getan haben, ansonsten hätte das Gericht nicht so entschieden wie es hat.
Ist ja auch ziemlich einfach das zu beweisen, liegt ja auf der Hand das dadaurch finanzieller Schaden entsteht.
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0 Heinrich Reich schrieb:Die tatsächliche Anzahl von verkauften Karten und auch die der Mitbewerber wird wohl nur ein Insider kennen. Und ob der betroffene Verkäufer diese Strafe verkraftet, lässt sich auch nur spekulieren. Interessant wäre mal zu wissen, um wen es sich dabei genau handelt. Nein, die ist durch die Buchführung des Händlers bekannt. Es wird geschätzt wieviele Spiele pro Karte nicht verkauft wurden, das wird mit dem Wert der Spiele multipliziert, das wird mit der Anzahl der verkauften Karten multipliziert und schon hast du den geschätzten Schadenswert.
Da es sich um schätzwerte handelt (bis auf die Anzahl der verkauften Karten) ist das aber auch immer Verhandlungssache und mit nem guten Anwalt kann man den Schadenswert nach unten drücken.
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