28.12.2016, 15:12
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Mich regt auf, dass ich mir einen Stellmotor bei einem Händler auf eBay gekauft habe, dieser nicht wie erwartet funktioniert und er nun pauschal das Widerrufsrecht ablehnt mit der Begründung, ich hätte ein Kabel angeschlossen und er könne ihn nicht mehr als neu verkaufen. Richtig, ein Kabel wurde zwecks Test angeschlossen. Der Motor selbst nie verbaut und gebraucht. Die Ware darf ich ja auch testen. Dies ist nach Auffassung gültiger Rechtslage wohl so überhaupt gar nicht zulässig was er da macht. Hab nun eBay eingeschaltet -.-
Selbst wenn er jetzt mit Wertersatz kommt, so hat der BGH bereits auch hierüber entschieden. Siehe Urteil vom 3.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09. Hierin heißt es: "Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Artikel nach einem solchen Test und der darauffolgenden Rücksendung nicht mehr als neuwertig weiterverkauft werden kann".
Selbst wenn er jetzt mit Wertersatz kommt, so hat der BGH bereits auch hierüber entschieden. Siehe Urteil vom 3.11.2010, Az.: VIII ZR 337/09. Hierin heißt es: "Dieses Recht gilt auch dann, wenn der Artikel nach einem solchen Test und der darauffolgenden Rücksendung nicht mehr als neuwertig weiterverkauft werden kann".