04.01.2017, 16:55
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Vielleicht erinnert ihr euch noch an mein "Problem" (welches im Grunde keines ist), als sich der Verkäufer des bei eBay gekauften Stellmotors geweigert hat den Artikel zurück zu nehmen. Nun, nach einschalten von eBay war er natürlich dann in Zugzwang, jedoch wollte ich dann eine entsprechende negative Bewertung abgeben. Ganz sachlich schrieb ich, dass ich es gerne gesehen hätte, wenn der VK sich bzgl. der Rücknahme anders verhalten hätte. Total sachlich.
Nun meint eBay, weil das "Problem" mit Hilfe von eBay gelöst werden konnte, mussten sie meine negative Bewertung löschen.
Gehts denn noch, steh ich im Wald ? Da macht man Erfahrung die zu recht bewertet wird und es ist nicht zulässig. eBay katapultiert sich damit zunehmend ins Aus für mich.
Nun meint eBay, weil das "Problem" mit Hilfe von eBay gelöst werden konnte, mussten sie meine negative Bewertung löschen.
Gehts denn noch, steh ich im Wald ? Da macht man Erfahrung die zu recht bewertet wird und es ist nicht zulässig. eBay katapultiert sich damit zunehmend ins Aus für mich.