09.08.2017, 08:55
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Und das bei Strafverfolgungsbehörden die beim gegenwärtigen Wissensstand schon total mit der Anwendung geltenden Rechts überfordert sind.
Denn scheinbar kann man als bekannter Drogendealer und Körperverletzer mit einem Sturmgewehr quer durch Konstanz laufen ohne behelligt zu werden.
Denn scheinbar kann man als bekannter Drogendealer und Körperverletzer mit einem Sturmgewehr quer durch Konstanz laufen ohne behelligt zu werden.