18.12.2018, 18:14
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Du kannst abspringen am ende is der verkäufer der klagen muss siehe zb paypal käuferschutz paypal sagt jojo kannst zurückholn alles ok aber der verkäufer kann dich auf zahlung verklagen etc.
bei ebay is doch bekannte masche mehre leute bieten auf etwas treiben den preis in astronomysche höhen und treten wegen fehlerhafte preiseingabe zurück der nächste dann auch und dann nimmt es wer an aber zu einem weit niedrigeren preis weil alle nachfolgenden gebote biszuseinem entfernt werden.
versuchen die gern bei ebay^^
Deswegens chreibt man sachen rein wie derkäufer muss 30% des wertes bezahlen wenn der den artikel verweigert etc es gibt berreits gerichtsurteile die besagten das man seperate verträge im angebot machen kann. wie halt zb die vertragsstrafe.
oder du verkaufst einr ad fpür 1euro sofortkauf aber im angebot steht mit dem kauf verpflichtet sich der käufer xyz zuzahlen fürs rad
mag gegen ebay agb sein aber rechtlich abgesichert^^
bei ebay is doch bekannte masche mehre leute bieten auf etwas treiben den preis in astronomysche höhen und treten wegen fehlerhafte preiseingabe zurück der nächste dann auch und dann nimmt es wer an aber zu einem weit niedrigeren preis weil alle nachfolgenden gebote biszuseinem entfernt werden.
versuchen die gern bei ebay^^
Deswegens chreibt man sachen rein wie derkäufer muss 30% des wertes bezahlen wenn der den artikel verweigert etc es gibt berreits gerichtsurteile die besagten das man seperate verträge im angebot machen kann. wie halt zb die vertragsstrafe.
oder du verkaufst einr ad fpür 1euro sofortkauf aber im angebot steht mit dem kauf verpflichtet sich der käufer xyz zuzahlen fürs rad
mag gegen ebay agb sein aber rechtlich abgesichert^^