28.06.2020, 12:03
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(28.06.2020, 11:44)Mustrum schrieb: PS: Das besagte Spiel verschenken und gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung fürs versenden kann ja nicht verboten sein?
Hab' dies hier in einem älteren PC-Games-Artikel entdeckt:
Zitat:Die Beschlagnahmung verhängt gegen ein Produkt das absolute Vertriebsverbot in Deutschland. Gestattet sind jedoch der Besitz und die persönliche Einfuhr (ins Ausland fahren, Produkt kaufen, zurück nach Deutschland fahren) unter der Voraussetzung, dass keine anderen Gesetzte verletzt werden (beispielsweise kinderpornografische Inhalte), dass Produkt Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder weiterverkauft wird. Mit anderen Worten: Wer die ungekürzte Version von Wolfenstein im europäischen oder US-amerikanischen Ausland mitbringt, der macht sich nicht strafbar. Die Einfuhr via Postversand ist allerdings nicht gestattet.
Manchmal braucht man aber auch nur ein wenig Geduld; Beschlagnahmungen sind nicht unbedingt für alle Ewigkeiten gültig. Als Beispiel fallen mir Mortal Kombat I & II ein.