03.03.2012, 08:22
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Zitat:Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führe.Also gilt es nie .
Dies gilt nicht
- für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
- sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Aber das Gesetz ist sowieso sinnlos, weil: Wozu brauche ich ein Messer in einer Schiesserei ??