20.10.2013, 09:43
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Hmm ... ja, eine ähnliche Meldung wurde von der FAZ schon mal am Jahresanfang ausgegeben. Dort war allerdings wenigstens der Inhalt im Ansatz richtig, was bei dieser "Initiative" schon mal gar nicht der Fall ist.
Die Steuern kassiert nämlich nicht der Energieversorger, sondern der Staat. Die Forderung ist beim EVU also an der falschen Adresse. Bevor die dir etwas zurückgeben können, müssen sie es vom Staat bekommen.
Lies dir dazu auch mal diesen Beitrag durch (war eine Reaktion auf die FAZ):
http://www.wirtschaftswurm.net/2013/eeg-...tet-unfug/)
Etwas Verwirrung stiftet bestimmt auch die Ausweisung der EEG-Umlage auf der Stromrechnung (was ironischerweise eigentlich der Transparenz dienen soll). Die Umlage zahlt nämlich nicht der Endkunde, sondern der Energieversorger. Der holt sich das Geld dann nur durch eine Art Erhöhung des Strompreises zurück. Und da die Mehrwertsteuer grundsätzlich auf den gesamten Netto-Betrag berechnet wird, bezahlt der Kunde eben noch etwas mehr.
Ich bin natürlich kein Jurist und kenne auch nicht jede aktuelle, rechtliche Entwicklung. Die angesprochenen Rechtgutachten der "Initiative" habe ich jedenfalls noch nirgends gesehen. Und selbst wenn, müssten sie erst geprüft und in geltendes Gesetz umgewandelt werden.
Bei solchem Wutbürger-Geblubber bin ich immer etwas vorsichtig und informiere mich selbst. Probieren kannst du es selbstverständlich - ob es klappt ist eine andere Sache .
Die Steuern kassiert nämlich nicht der Energieversorger, sondern der Staat. Die Forderung ist beim EVU also an der falschen Adresse. Bevor die dir etwas zurückgeben können, müssen sie es vom Staat bekommen.
Lies dir dazu auch mal diesen Beitrag durch (war eine Reaktion auf die FAZ):
http://www.wirtschaftswurm.net/2013/eeg-...tet-unfug/)
Etwas Verwirrung stiftet bestimmt auch die Ausweisung der EEG-Umlage auf der Stromrechnung (was ironischerweise eigentlich der Transparenz dienen soll). Die Umlage zahlt nämlich nicht der Endkunde, sondern der Energieversorger. Der holt sich das Geld dann nur durch eine Art Erhöhung des Strompreises zurück. Und da die Mehrwertsteuer grundsätzlich auf den gesamten Netto-Betrag berechnet wird, bezahlt der Kunde eben noch etwas mehr.
Ich bin natürlich kein Jurist und kenne auch nicht jede aktuelle, rechtliche Entwicklung. Die angesprochenen Rechtgutachten der "Initiative" habe ich jedenfalls noch nirgends gesehen. Und selbst wenn, müssten sie erst geprüft und in geltendes Gesetz umgewandelt werden.
Bei solchem Wutbürger-Geblubber bin ich immer etwas vorsichtig und informiere mich selbst. Probieren kannst du es selbstverständlich - ob es klappt ist eine andere Sache .