08.10.2014, 10:44
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Hmm ... interessantes Argument. Allerdings ist der Ansatz m.E. falsch, weil er sich nur auf das Übertragungsmedium bezieht.
Grundsätzlich ist "Wegwerfware" ein Begriff, der erst durch die Industrie definiert wurde. Was nun alles in diese Kategorie gehört, ergibt sich normalerweise aus der Beschaffenheit der jeweiligen Ware, ist aber manchmal reine Ansichtssache.
In der Konsumbetrachtung gibt es jedenfalls nur Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter. Erstere sind langlebig und unterliegen ausschließlich dem Verschleiß, zweitgenannte sind kurzlebig und werden durch die Nutzung getilgt. Die Industrie hat selbstverständlich ein Interesse daran, mehr Dinge in einen Verbrauchszyklus aufzunehmen. Der Käufer will das wiederum vermeiden.
Ein Buch ist - ganz klar erkennbar - kein Verbrauchsgut. Denn ich kann bei einem Buch nahezu selbst bestimmen wann der Lebenszyklus endet (indem ich es wegwerfe oder es gut behandle und erneut lese bzw. weitergebe). Um aus dem Buch einem richtigen Verbrauchsgegenstand zu machen, müßte jede Buchseite nach dem Lesen verschwinden. Das ist in der Praxis nur schwer umsetzbar (noch ).
Der eigentliche Knackpunkt ist der Inhalt des Buches, also z.B. einem niedergeschriebenen Märchen. Da vermischt sich nämlich das immaterielle mit dem materiellen Gut. Und genau das macht die Zuordnung manchmal so schwierig. Denn eine immaterielle Sache kann praktisch nie Verbrauchsgut sein, die materielle Sache aber schon.
Im Falle des Märchens ist die Weiternutzung sogar charakteristisch, denn dadurch kann und dafür soll eine solche Erzählung überhaupt erst existieren. Der Aspekt an dem nun jedoch gerüttelt wird, ist die Bestimmung über die Möglichkeit der Weitererzählung und vor allem: Wer daran verdienen darf. Und dadurch entstand dann auch die Idee, das Übertragungsmedium anzupassen und aus dem alten Gebrauchsgegenstand 'Buch' einen Verbrauchsgegenstand 'Lizenz' zu machen. Der "Verbrauch" wird also künstlich herbeigeführt, ist aber anonsten nicht existent.
Alles in allem: Der Vergleich mit dem Auto ist sinnbildlich durchaus passend, aber in der Sachlage eben etwas stark vereinfacht.
Übrigens: Bei Autos ist der Gebrauchtmarkt auch nicht unbedingt gern gesehen. Aber durch die Komplexität bzw. den vielen Komponenten aus denen ein Auto besteht, lassen sich zusätzliche Wirtschaftszweige erschließen. Deshalb wird der Zweitverkaufsmarkt als Bestandteil des Lebenszyklus angesehen und durch den ursprünglichen Hersteller mit ausgeschöpft (z.B. durch Lieferung und Verkauf von speziellen Ersatzteilen).
Grundsätzlich ist "Wegwerfware" ein Begriff, der erst durch die Industrie definiert wurde. Was nun alles in diese Kategorie gehört, ergibt sich normalerweise aus der Beschaffenheit der jeweiligen Ware, ist aber manchmal reine Ansichtssache.
In der Konsumbetrachtung gibt es jedenfalls nur Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter. Erstere sind langlebig und unterliegen ausschließlich dem Verschleiß, zweitgenannte sind kurzlebig und werden durch die Nutzung getilgt. Die Industrie hat selbstverständlich ein Interesse daran, mehr Dinge in einen Verbrauchszyklus aufzunehmen. Der Käufer will das wiederum vermeiden.
Ein Buch ist - ganz klar erkennbar - kein Verbrauchsgut. Denn ich kann bei einem Buch nahezu selbst bestimmen wann der Lebenszyklus endet (indem ich es wegwerfe oder es gut behandle und erneut lese bzw. weitergebe). Um aus dem Buch einem richtigen Verbrauchsgegenstand zu machen, müßte jede Buchseite nach dem Lesen verschwinden. Das ist in der Praxis nur schwer umsetzbar (noch ).
Der eigentliche Knackpunkt ist der Inhalt des Buches, also z.B. einem niedergeschriebenen Märchen. Da vermischt sich nämlich das immaterielle mit dem materiellen Gut. Und genau das macht die Zuordnung manchmal so schwierig. Denn eine immaterielle Sache kann praktisch nie Verbrauchsgut sein, die materielle Sache aber schon.
Im Falle des Märchens ist die Weiternutzung sogar charakteristisch, denn dadurch kann und dafür soll eine solche Erzählung überhaupt erst existieren. Der Aspekt an dem nun jedoch gerüttelt wird, ist die Bestimmung über die Möglichkeit der Weitererzählung und vor allem: Wer daran verdienen darf. Und dadurch entstand dann auch die Idee, das Übertragungsmedium anzupassen und aus dem alten Gebrauchsgegenstand 'Buch' einen Verbrauchsgegenstand 'Lizenz' zu machen. Der "Verbrauch" wird also künstlich herbeigeführt, ist aber anonsten nicht existent.
Alles in allem: Der Vergleich mit dem Auto ist sinnbildlich durchaus passend, aber in der Sachlage eben etwas stark vereinfacht.
Übrigens: Bei Autos ist der Gebrauchtmarkt auch nicht unbedingt gern gesehen. Aber durch die Komplexität bzw. den vielen Komponenten aus denen ein Auto besteht, lassen sich zusätzliche Wirtschaftszweige erschließen. Deshalb wird der Zweitverkaufsmarkt als Bestandteil des Lebenszyklus angesehen und durch den ursprünglichen Hersteller mit ausgeschöpft (z.B. durch Lieferung und Verkauf von speziellen Ersatzteilen).