08.10.2014, 14:49
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Hmm ... also eigentlich habe ich da nichts relativiert, sondern den materiellen und den immateriellen Teil voneinander getrennt. Ich weiß natürlich was du meinst, aber letztendlich ist das nur eine Frage der Definition.
Nunja, die allgemeine Definition von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern habe ich ja schon im vorherigen Beitrag aufgeführt .
thEClaw schrieb:[...]Die genaue Form des Gutes ist rein praktisch bedingt, aber eigentlich geht es nur um den Transport eines sehr flüchtigen Gutes - Information, Unterhaltung etc. [...]Genau deshalb gibt es o.g. Trennung. Du konsumierst zwar den Inhalt des Mediums, aber du verbrauchst ihn nicht. Du kannst den Inhalt wiederverwenden und weitergeben (im Falle des Märchens sogar ohne das Buch zu besitzen). Und es gibt ja nicht nur Unterhaltungsliteratur: Ein Duden oder ein Lexikon kann auch in Buchform auftreten. Wenn ich dich richtig verstehe, würdest du hier in Gebrauchsbücher und Verbrauchsbücher unterscheiden, oder?
thEClaw schrieb:[...]Ein Kinobesuch ist ein ideales Verbrauchsgut, eine DVD des gleichen Filmes unterscheidet sich nur durch das robustere Trägermedium, das die Ware an sich aber nicht aufwertet.Die DVD wertet die Information zwar nicht auf, aber dafür bietet sie mir die Möglichkeit der Aufbewahrung. Ich kann die materielle DVD also öfters "gebrauchen". Bezüglich des immateriellen Inhaltes müßte man natürlich noch eine Unterscheidung zwischen dem Unterhaltungswert und der reinen Information machen. Ob und wie sich der Unterhaltungswert durch das Anschauen der DVD "verbraucht", ist eher eine persönliche Sache und unterscheidet sich je nach Nutzer. Die Information bleibt jedoch grundsätzlich erhalten und ist wiederverwendbar, lässt sich also öfters "gebrauchen".
[...]
thEClaw schrieb:[...]Naja, das ist aber auch eher eine persönliche Definition von dir. Schließlich hat jeder Mensch eine andere Nutzweise. Nur weil ich einen bestimmten Gegenstand nicht regelmäßig nutze (z.B. mein Mobilfon), trifft das nicht unbedingt auf andere Menschen zu. Deswegen ist mein Mobilfon aber trotzdem ein Gebrauchsgegenstand (das Guthaben allerdings wieder Verbrauch ).
Ich denke, dass sich ein "Gebrauchsgegenstand" durch den regelmäßigen Gebrauch kennzeichnet und nicht dadurch, woraus er besteht.
Nunja, die allgemeine Definition von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern habe ich ja schon im vorherigen Beitrag aufgeführt .