09.12.2016, 17:56
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Erwerbsminderungsrente gibt es normalerweise immer nur auf max. 3 Jahre befristet. Danach muss man sie neu beantragen. Erst ab 9 Jahre Laufzeit (also schon zweimal verlängert) wird dann über eine unbefristete Rente entschieden.
Interessant wäre mal, ob in solch einem Fall auf "teilweise erwerbsgemindert" oder "voll erwerbsgemindert" gestuft wird. Die letztendliche Höhe der Rente ist ja ohnehin eine individuelle Sache (abhängig von Beitragszeiten, Beitragshöhe, usw).
Interessant wäre mal, ob in solch einem Fall auf "teilweise erwerbsgemindert" oder "voll erwerbsgemindert" gestuft wird. Die letztendliche Höhe der Rente ist ja ohnehin eine individuelle Sache (abhängig von Beitragszeiten, Beitragshöhe, usw).