03.12.2017, 21:37
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ayanamiie schrieb:Nope, in der MobHV wird ein "zweispuriges Kraftfahrzeug mit zwei parallel angeordneten Rädern mit integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik" verlangt.Gadler schrieb:die fallen doch unter MobHV und dürfen benutzt werden solange di9e sachen da erfüllt werden OoMustrum schrieb:Das Einrad von Segway sieht ja toll aus.Typisch Deutschland. Wenn man als Staat damit kein Geld verdienen kann, wird's verboten. Einerseits wollen unsere Kommunen den Verkehr in den Städten vermeiden/reduzieren, andererseits wird sowas verboten. Ein Schwachsinnsland.
Aber…
Das Teil gilt also als normales Kraftfahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t und man braucht dementsprechend mindestens eine Fahrerlaubnis Klasse B.
Das Problem ist nun jedoch die Zulassung. Theoretisch müsste man sich eine Einzelgenehmigung besorgen, welche es mangels Straßenzulassung aber sicherlich nicht geben wird.
Der einfachste Weg wäre wohl eine Änderung der MobHV bzw. eine analoge Regelung. Aber das kann dauern. Naja, Bürokratie eben .