16.08.2018, 06:09
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Atreyu schrieb:[...] habe mich auch auf dem Reparatur-Portal registriert und alles ausgefüllt. Das Kaufdatum war der 22.05.18, also kaum 3 Monate her und die Seite meldet dennoch, dass die Gewährleistung abgelaufen ist. Nintendo stellt einem echt jede nur erdenkliche Hürde in den Weg.Woran machen die das denn fest? An irgendeiner Seriennummer oder deinem Kaufbeleg? Selbst zu den "finsteren Zeiten" haben die ja wenigstens 6 Monate Garantie gegeben (also gesetzliche Mindestfrist). Schon seltsam.
[...]
Aber wenn du es im Laden vor Ort gekauft hast, würde ich mich einfach an die wenden. Wenn du jetzt schon selbst daran herumdokterst, geht nur deine Garantie flöten. Lass die sich darum kümmern, denn die Gewährleistung gehört zur Pflicht des Händlers. Und im ersten halben Jahr nach Kauf sowieso (da geht der Gesetzgeber nämlich davon aus, dass ein Mangel von Anfang an da war). Im Idealfall holen die einfach einen neuen JoyCon als Ersatz hervor .