01.07.2020, 07:48
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(28.06.2020, 14:19)ReservoirDog schrieb: Bin kein Rechtsexperte, auf schnittberichte stand noch folgendes.
6. Wie lange ist eine Beschlagnahme gültig?
Eine Beschlagnahme verjährt nach drei Jahren, eine Einziehung nach zehn. Sie stellt einen Rechtsakt zur Beweissicherung dar, mehr nicht. Nach dieser Zeit könnte der Rechteinhaber theoretisch den damals zur Beweisaufnahme beschlagnahmten Datenträger zurückfordern. Das Gericht kann sich dagegen wehren, muss das dann aber begründen. Es bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass mit Ablauf dieser Frist der damals festgestellte Verstoß des sich darauf befindlichen Inhalts gegen das deutsche Strafrecht hinfällig ist. Das Verbreitungsverbot bleibt von der Verjährung unberührt, gegeben dass der Inhalt weiterhin gegen Strafrecht verstößt.
Wenn man danach geht, dürfte das zuvor gesuchte Spiel ja verjährt sein, da dies im Jahr 2005 erfolgte...wenn ich die kurzen Infos die ich dazu gelesen habe, sofern diese stimmen, muss der Rechteinhaber die Beschlagnahmung aufheben, alles sehr verworren und undurchsichtig ^^
Dabei geht es nur darum, dass der Händler seine Ware zurückbekommt (also die beschlagnahmten Datenträger). Der Staat darf das Zeug nicht behalten. Verkaufen kann der Händler das Zeug dann aber trotzdem nicht (aber theoretisch privat nutzen ).