16.09.2007, 01:16
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Also hier freuen sich alle definitv zu früh...
1. Wird er nach einer Berufung bestimmt nicht in den Knast müssen
2. Wenn doch:
Bekommt er als Gewerbe und Berufstätiger automatisch eine Hafterleichterung bei offenem Vollzug. Das heisst 16 Stunden Ausgang am Tag um seiner Arbeit und Geschäfte nachzukommen und 8 Stunden Aufenthalt im Bau (zum schlafen) dazu eine Einzelzelle (Wobei das keine Zellen sind, wie sich das manche durch das Fernsehen vorstellen). Der offene Vollzug ist eine lächerliche Sache und er wird auch nicht in den Kontakt mit schwerst-Kriminellen kommen, da die alle im geschlossenen Vollzug sitzen und nur zur Resozialisierung nach Jahren eine Erleichterung kriegen.
1. Wird er nach einer Berufung bestimmt nicht in den Knast müssen
2. Wenn doch:
Bekommt er als Gewerbe und Berufstätiger automatisch eine Hafterleichterung bei offenem Vollzug. Das heisst 16 Stunden Ausgang am Tag um seiner Arbeit und Geschäfte nachzukommen und 8 Stunden Aufenthalt im Bau (zum schlafen) dazu eine Einzelzelle (Wobei das keine Zellen sind, wie sich das manche durch das Fernsehen vorstellen). Der offene Vollzug ist eine lächerliche Sache und er wird auch nicht in den Kontakt mit schwerst-Kriminellen kommen, da die alle im geschlossenen Vollzug sitzen und nur zur Resozialisierung nach Jahren eine Erleichterung kriegen.