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Rapidshare für Rechtsverletzung Bedingt haftbar
#1
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http://www.gmx.net/themen/digitale-welt/...rletzungen


Tja dann ist rapidshare ja bald von klagen überhäuft^^


Aber auch für andere Hoster wirds schwre da zb Paypal diverse verträge aufkündigt MediaFire, Putlocker und DepositFiles und weitere
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#2
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Die Aussage des Gerichts ist so schwammig und mit Halb-Andeutungen gefüllt, dass ich von dieser Seite überhaupt keine Gefahr sehe.
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
"Besucht Heinrich's Spiele-Ausstellung!" ;-)


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#3
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naja is die frage obs so formuliertwurde es ist immerhin nur gmx nachrichten
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#4
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Ich hab heute morgen erstmal lauthals losgelacht, als ich das im Radio gehört hab. Wie zum Geier sollen die denn sowas rausfiltern?

Da wird es ohne große Änderungen einfach so weitergehen.
Web Upload Archiv Upload down? Dann hier melden: klick

[Bild: garfieldadminx9pa7.gif]

Mein FTP: [Bild: ftp.php?server=ftp.corsafahrer.com&port=22222] Ihr braucht für einige Uploads Winrar 5 zum Entpacken!
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#5
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Die Schweiz hatte vor einigen Monaten sowieso mal bekannt gegeben, das P2P und Webhoster für sie rechtlich OK bleibt da die Kids eh schon genug für Unterhaltungsmedien ausgeben. Sehe da Rapidshare derzeit auch nicht in Gefahr, die halten sich ja auch an die Löschauflagen.
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#6
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Alone In The Dark? Das ist doch von 2008. Über das Hochladen dieses Spiels wird momentan noch geklagt?
Ich sehe da aber auch kein Problem durch dieses Urteil, weil zumutbare Schritte eigentlich nur die sind, Dateien mit gleichem Dateinamen und Hashwert wie gemeldete Dateien abzulehnen und das geschieht soweit ich weiß jetzt schon. Weshalb man typischerweise auch nicht die originalen Szene-Dateien wie rld-aitd.r00, rld-aitd.r01 da findet, sondern neu gepackte Archive, die mit einem anderen Hashwert aufwarten.
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#7
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tomwatayan schrieb:Alone In The Dark? Das ist doch von 2008. Über das Hochladen dieses Spiels wird momentan noch geklagt?
[...]
Nee, die meinen den ersten Teil von 1992.
Big GrinBig Grin

Wenn ich recht informiert bin, läuft dieser Rechtsstreit schon seit der Veröffentlichung des fünften Teiles. Insofern bleibt es auch weiterhin Gegenstand der Klage.
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
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#8
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tomwatayan schrieb:Alone In The Dark? Das ist doch von 2008. Über das Hochladen dieses Spiels wird momentan noch geklagt?
Ich sehe da aber auch kein Problem durch dieses Urteil, weil zumutbare Schritte eigentlich nur die sind, Dateien mit gleichem Dateinamen und Hashwert wie gemeldete Dateien abzulehnen und das geschieht soweit ich weiß jetzt schon. Weshalb man typischerweise auch nicht die originalen Szene-Dateien wie rld-aitd.r00, rld-aitd.r01 da findet, sondern neu gepackte Archive, die mit einem anderen Hashwert aufwarten.

Was du ich oder andere ansehen spielt keine rolle am ende is wichtig was der richter sagt und wenn er entscheidet das der schutz schon damit nich ausreichend war wenn der selbe name auftaucht was ja ansich nich möglich ist das es 2mal die selbe namensgebung gibt.


aber die zeit wird zeigen was kommt
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#9
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Zitat:Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Schweizer Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen mithaftet. Allerdings nur dann, wenn er vorher auf den Verstoß aufmerksam gemacht worden ist bzw. keine "zumutbaren" Maßnahmen zur Verhinderung unternommen hat.

Den Löschaufforderungen kommt RS immer nach. Die Formulierung von "zumutbaren" Maßnahmen zur Verhinderung ist extrem schwammig. Da wird RS etwas für Atari basteln und gut ist. Der Hoster selber ist überhaupt nicht in Gefahr, da die Schweizer das nunmal anders sehen.
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#10
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Die Schweiz war schon immer neutral, das ist das einzige was die Schweizer Wirtschaft am Leben hält - in allen Wirtschaftsbereichen.

Ich hab irgendwie nicht das Gefühl, dass sich das ändern wird. Nicht mal während Weltkriegen hat sich dadran was geändert Big Grin
OGND Member seit dem legendären ezboard
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Der Elefant vergisst nie
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#11
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naja es gehtja auch um reups mitunter.

Ansich ist jeder spielnahme cd name nur 1mal vertreten und wenns ersichtlich is wer weis könnten die gerichte auch sagen dabei ist es berreits ein verstoß.

Du sagst ja selber es ist sehr schwammig formuliert und die ganzen rechtsvertreter sabbern doch sowiso sobald sie sehen dakann man klagen und geld kassieren
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#12
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Atari ist auch ein recht grosse Firma. Die typischen Trittbrett Verklager beissen sich an RS auch die Zähne aus. Das Urteil bringt nichts für eventuell schon in den Startlöchern lauernden Verklage Geiern.

Geld wird nur kassiert, wenn RS wirklich 100% haftbar gemacht werden kann, was bisher aber nicht geschehen ist. Auch Atari sieht da derzeit keinen Cent.

0 Day Warez werden recht schnell von RS gelöscht. Unser Retro-Kram hält mitunter Monate bis Jahre.
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#13
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ja aber wiso hält unser retrozeug weils halt retro is und die entwickler teilsnimmer juckst es sie nichmehr gibt oder nichmal mehr verkauft werden.


Es ist ja so wird kein antrag gestellt wird nix gelöscht gibts kein antrag wird der hashcode nich in die löschliste aufgenommen ^^
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#14
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Retro-Nerd schrieb:Unser Retro-Kram hält mitunter Monate bis Jahre.
Nicht, wenn du nicht auf einen Premium-Account lädst. Die Ladefrequenz bei den alten Spielen ist teilweise so niedrig, dass sie schon kurze Zeit nach dem Upload wieder verschwunden sind.
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#15
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Heinrich Reich schrieb:
tomwatayan schrieb:Alone In The Dark? Das ist doch von 2008. Über das Hochladen dieses Spiels wird momentan noch geklagt?
[...]
Nee, die meinen den ersten Teil von 1992.
Big GrinBig Grin

Wenn ich recht informiert bin, läuft dieser Rechtsstreit schon seit der Veröffentlichung des fünften Teiles. Insofern bleibt es auch weiterhin Gegenstand der Klage.

Wegen dem Spiel hat Atari doch schon einige male eines in die Fresse bekommen. 4Players hatte ein Vorabexemplar aufgetrieben, was somit nicht unter die NDA gefallen ist. Hat es dann Verrissen und Atari heulte rum, wollte Schadensersatz. Hat gedroht etc etc...

Und ist damit voll auf die Fresse gefallen, zudem ist das Spiel zurecht massiv gefloppt. Den Müll wollte niemand kaufen...
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