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[Info] Änderung des Widerrufsrechts 2013
#1
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Wie einigen sicherlich schon bekannt ist, tritt die Änderung des Widerrufsrechts im Zuge der neuen EU-Richtlinie bereits im Jahr 2013 vollständig in Kraft.

Dies wird zur Folge haben, dass Online-Käufer im Falle einer Rückgabe immer die Rücksendekosten selbst tragen müssen. Die 40 Euro-Klausel ist damit hinfällig.
Natürlich ist das abhängig vom jeweiligen Händler. Denn manche Versandhändler bleiben aus Kulanz vorerst bei der alten Regelung. Ein genauer Blick in die AGB lohnt sich also Wink.

Es gibt aber auch Vorteile, wie z.B. die kürzeren Rückzahlfristen.


Hier mal die Änderungen im Überblick:neue EU-Richtlinie


P.S.: Solange diese Regelung noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, bleibt selbstverständlich alles wie es ist Wink.
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
"Besucht Heinrich's Spiele-Ausstellung!" ;-)


Big Grin Big Grin
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#2
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Zitat:Dies wird zur Folge haben, dass Online-Käufer im Falle einer Rückgabe immer die Rücksendekosten selbst tragen müssen. Die 40 Euro-Klausel ist damit hinfällig.

Kommt auch immer auf den Fall an.
Hatte erst über einen Händler bei Amazon einen Kauf für 10,- Euro. Wo er aber das bestellte Produkt in der falschen Farbe geliefert hat.

Da hatte ich natürlich den Kauf Widerrufen und der Verkäufer hat dann natürlich die Kosten für die Rücksendung übernommen.

Bei einer Fehllieferung wird sich das in Zukunft sicher auch nicht ändern.

Und das mit den Buttons finde ich mal eine sinnvolle Änderung. Big Grin
[Bild: 3344442782.png]
FTP Server Zugangsdaten [Bild: <a href=ftp.php?server=markocat.no-ip.biz:2121]" class="mycode_img" />
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#3
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Ja, bei Fehllieferungen oder defekten/mangelhaften Produkten muss der Verkfäuer natürlich trotzdem immer die Kosten für die Rücksendung tragen. Aber es gibt auch viele Schmarotzer, die sich irgendwelche Sachen mal kurz "leihen" und dann wieder zurückgeben Teufel.
Ich habe mich sowieso schon gewundert, dass dieses Gesetz damals so problemlos durchgegangen ist. Obwohl es natürlich auch als Kundenservice angesehen werden kann Smile.
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
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Big Grin Big Grin
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#4
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4)
Einheitliche Kontaktmöglichkeiten des Verbrauchers mit dem Onlinehändler oder Dienstleister – Es muss wie bisher auch – Kontaktmöglichkeiten geben. Das sind eMail oder Telefon. Für Hotlines ist zu beachten, dass 0180- und 0900er Nummern nicht mehr erlaubt sind.


Dieser Punkt gefällt mir schon einmal sehr gut.

5)
Keine erhöhten Kosten für zusätzliche Zahlungsarten – Es dürfen nun tatsächliche Kosten als Aufschläge auf Zahlarten berechnet werden. So ist es also nicht erlaubt, für “Nachnahme” + 6,- Euro zu berechnen, nur um den Kunden eine andere Zahlart “schmackhaft” zu machen.


Das ist eine sehr gute Änderung. Also keine höheren Kosten mehr, wenn man mit Paypal bezahlen möchte - ätsch Wink

12)
Haftung für Verlust und Beschädigung bei Versand – Der Händler trägt das komplette Risiko der Lieferung. Er muss sich also darum kümmern, wenn Transportschäden entstehen.


Big Grin
[Bild: 4tso321l6kiq.gif] [Bild: g1062us3t.gif]
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#5
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Die von Fexel aufgezählten Punkte finde ich auch sehr lobenswert, vor allem das mit den einheitlichen Preisen bei verschiedenen Zahlungsarten.
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