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[Info] Datei-Kontrollen bei Rapidshare!?
#1
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hi,

hab gerade das hier gelesen...
http://www.winfuture.de/news,29544.html

wird RapidShare nun alle dateien kontrollieren?
bei urheberrechtsverletzungen den uploader melden?

dann wird's demächst wohl weniger uploads geben....

wenn die wirklich alle dateien kontrollieren werden....kommen die auch in passwort-geschützte archive rein?
Geschockt
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#2
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Zitat:Original von sasa89
kommen die auch in passwort-geschützte archive rein?
Geschockt
Ohne weiteres nicht...
Werden wir uns wohl umstellen müssen. Z.B. kompliziertere Passwörter (damit BruteForce nicht klappt; genausowenig wie URLs oder Uploadernamen). Dann nicht-anklickbare Links (damit RS keinen Referer hat). Etc. pp.
Mittel und wege drumherum zu kommen wird's geben.
Es sei denn, RS verbietet passwort-geschützte Archive. Dann müssen wir wohl auf Alternativen umsteigen...
[Bild: signatur9yc8.png]
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#3
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Zitat:Original von H_D_BS
Es sei denn, RS verbietet passwort-geschützte Archive. Dann müssen wir wohl auf Alternativen umsteigen...
womöglich kommt dann wieder das zeitalter der FTPs und der 'echten' web-server (keine 1-click-hoster!)...*freuuuu* Fröhlich Big Grin
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#4
0
Ist der .com Firmensitz nicht in der Schweiz?
Awards für außergewöhnlich gute oder lustige Threads/Posts:

1. Gadler = für sein wasserdichtes "Wie suche ich richtig" Tutorial.
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#5
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Zitat:Original von Retro-Nerd
Ist der .com Firmensitz nicht in der Schweiz?
wenn sie die dateien kontrollieren müssen, weil sie dafür verantworlich sind, was hochgeladen wird, ist es doch egal wo der server ist...
oder etwa nicht? Confused
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#6
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Zitat:Original von sasa89
Zitat:Original von Retro-Nerd
Ist der .com Firmensitz nicht in der Schweiz?
wenn sie die dateien kontrollieren müssen, weil sie dafür verantworlich sind, was hochgeladen wird, ist es doch egal wo der server ist...
oder etwa nicht? Confused

Meinte eher die rechtlichen Möglichkeiten der GEMA, gibt es die nicht nur Deutschland?

Edit: In der Schweiz ist es wohl eher die SUISA.

http://de.wikipedia.org/wiki/SUISA
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#7
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Wie es scheint durfte sich Rapidshare nichtmal "wehren", obwohl sie ein paar Argumente für sich haben:
Zitat:Rapidshare reagiert auf einstweilige Verfügung der GEMA

Am Donnerstag haben wir über eine einstweilige Verfügung berichtet, die die GEMA gegen Rapidshare erwirkt hat. Mittlerweile hat das Unternehmen reagiert und zeigt sich kampfbereit.
Die einstweilige Verfügung, die die GEMA gegen Rapidshare erwirkt hat ( wir berichteten ), untersagt es dem Speicherplatzanbieter, bestimmte Werke aus dem Katalog der GEMA öffentlich zugänglich zu machen. In einer offiziellen Stellungnahme wehrt sich das Unternehmen nun gegen die Vorwürfe.
Laut Rapidshare sei die einstweilige Verfügung auf Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen worden, eine mündliche Anhörung, bei der auch Vertreter von Rapidshare zu Wort hätten kommen können, habe demnach nicht stattgefunden. Daher zeigt sich das Unternehmen zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung erreichen zu können.
"Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen – dabei findet eine solche öffentliche Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt", so der Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Herr Bobby Chang.
Die Auffassung des Landgerichts Köln, nach der Rapidshare für die von den Anwendern gespeicherten Inhalte verantwortlich sei, kontert das Unternehmen mit einem Verweis auf Paragraph 11 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG). Darin heißt es:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
"Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen", so Chang. "Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als die sonstigen Webhosting-Provider."
Rapidshare werden laut Chang Rechtsmittel gegen diese "Fehlentscheidung" einlegen, unter anderem auch, um "wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen". Ein Ende für Rapidshare bedeute diese Entscheidung nicht. "Die Webhosting-Branche wird sich mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen", so Chang.
http://www.pcwelt.de/news/recht/69359/index.html

Das wird wohl weder für die GEMA noch für Rapidshare eine einfache Sache...
[Bild: signatur9yc8.png]
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#8
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Wollte ein brasilianischer Richter nicht neulich mal Google "dichtmachen"? Ich schätze das wird hier ähnlich laufen. Wink Big Grin
Awards für außergewöhnlich gute oder lustige Threads/Posts:

1. Gadler = für sein wasserdichtes "Wie suche ich richtig" Tutorial.
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#9
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und noch ein artikel.
http://www.focus.de/digital/netguide/mus...42952.html

ich zitiere:
Zitat:Verantwortung liegt nicht beim Nutzer

Das Gericht habe klargestellt, dass der Dienstbetreiber für die Verletzung des Urheberrechts hafte und die Verantwortung nicht auf den Nutzer abwälzen dürfe, erklärte die Gema. Es spiele dabei keine Rolle, dass Rapidshare die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch die Nutzer hochgeladen werden. [...]
heißt das, dass ich soviel musik hochladen darf, wie ich will? Big Grin
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#10
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Zitat:Original von sasa89
und noch ein artikel.
http://www.focus.de/digital/netguide/mus...42952.html

ich zitiere:
Zitat:Verantwortung liegt nicht beim Nutzer

Das Gericht habe klargestellt, dass der Dienstbetreiber für die Verletzung des Urheberrechts hafte und die Verantwortung nicht auf den Nutzer abwälzen dürfe, erklärte die Gema. Es spiele dabei keine Rolle, dass Rapidshare die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch die Nutzer hochgeladen werden. [...]
Das die GEMA lieber jemand verantwortlich machen will, der greifbar ist (und Kohle hat Zunge raus), ist ja klar. Ist nur die Frage, ob es Rechtens ist, die Schuld bzw. Verantwortung auf RS abzuwälzen.
Darauf bin ich gespannt...
[Bild: signatur9yc8.png]
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#11
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Gibt's auch einen Bericht auf heise.de.

Nebenbei Big Grin
PS: Du bist übrigens mein Lieblingsuser in diesem Board!
[Bild: fyz2bla2s5sxc.gif]
Dieser Beitrag wurde nie editiert. Wozu auch... er ist wie immer perfekt und brillant.
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#12
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Das selbe versucht die GEMA ja mit youtube.com
(http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...52,00.html)
(http://www.heise.de/newsticker/meldung/80617)
Was daraus geworden ist weiss ich allerdings nicht.
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#13
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Zitat:Original von Gadler
Nebenbei Big Grin
huiuiui...eine verschwörung? aliens? myyyyysteryyy.... Geschockt Geschockt

aber wie der typ das ausspricht..."särvär'...herrlich^^
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