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Einbürgerung
#1
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Carpe noctem,

liebe Nachtschwärmer, da ich nachher meine Einbürgerungsurkunde vom Amt abhole, und kurzfristig über Google nichts finden konnte, wollte ich hier mal 2 kleine Fragen stellen, vielleicht kennt sich ja jemand mit der Thematik aus.

1. Ich wurde unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert, sprich ich besitze ab morgen 2 Staatsbürgerschaften, muss ich bei Auskünften über meine Staatsangehörigkeit immer beide nennen?

2. Und muss ich irgendwo daraufhinweisen, dass ich jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit habe, das Einwohnermeldeamt ausgenommen.


Peace out Elefant

/E: Das sollte natürlich in Off-Topic und nicht Umfragen. Kann gerne verschoben werden. Zunge raus
„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes
eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden, der
bequem darunter durchlaufen kann!“
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#2
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Habe eben mal google befragt.. kann es sein, dass man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muss?

Hier mal der Auszug von der Seite wo ich es gelesen habe:

Seit dem 19. Jahrhundert galt in Deutschland das "jus sanguinis", nach dem Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist. Im Jahr 2000 (Staatsangehörigkeitsreform) änderte sich das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Zusätzlich zum Prinzip des jus sanguinis (aufgrund der Abstammung) wurde ein ergänzendes "jus soli" (aufgrund des Landes der Geburt) eingeführt. Kinder ausländischer Staatsangehöriger, erhalten seitdem die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren sind.
Die so erworbene doppelte Staatsbürgerschaft besteht bis zur Volljährigkeit. Bis zum 23. Lebensjahr muss sich die Person dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. . Die Entscheidung muss schriftlich abgegeben werden. Wenn die Erklärung nicht bis zum 23. Lebensjahr erfolgt, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Entscheidet sich das "Kind", die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, muss es sich bemühen, aus der ausländischen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen:
Ein Behalten der ausländischen Staatsangehörigkeit ist möglich, wenn
einerseits die Voraussetzungen für die Mehrstaatigkeit, wie sie auch für die Einbürgerung gelten, vorliegen.
Andererseits kann es Gründe geben, die die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar machen:
Das ausländische Recht erlaubt kein Ausscheiden aus der Staatsangehörigkeit ( Mexiko, Urugay, Argentinien)
Die Entlassung wird regelmäßig verweigert (Algerien, Marokko, Syrien und Tunesien, z.T. Iran)
Die Entlassung wird verweigert aus Gründen, die nicht beim Antragsteller liegen, obwohl er sich ernsthaft darum bemüht hat
Die Entlassungsgebühr ist unzumutbar hoch (dzt. über dem monatlichen Durchschnittsbruttolohn von € 1315)
Durch die geforderte Ableistung des ausländischen Wehrdienstes würde man in eine bewaffnete Auseinandersetzung kommen.
Die Forderung der Ableistung des Wehrdienstes ist unzumutbar ist, weil man von seiner Familie getrennt würde.
Die Forderung der Ableistung des Wehrdienstes ist unzumutbar, weil man Dienst an der Waffe leisten müsste und eine Verweigerung nicht möglich ist.
Da es sich bei einem solchen "Kind" aber um einen deutschen Staatsangehörigen handelt und weil dessen deutsche Staatsangehörigkeit durch die Verankerung in der Verfassung besonders geschützt ist, ist das eine Erweiterung der allgemeinen Mehrstaatigkeit-Bestimmung.
Daher muss – auch wenn nicht alle sonst erforderlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Mehrstaatigkeit bei Einbürgerung vorliegen – bei diesen "Kindern" überprüft werden, ob ihnen die Aufgabe oder der Verlust ihrer ausländischen Staatsbürgerschaft zumutbar ist.
Hier gelten zwar andere Voraussetzungen als sie für die Beibehaltungsgenehmigung bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, aber auch in diesem Fall muss ein Antrag auf Beibehaltung der ausländischen Staatsbürgerschaft gestellt werden.
Ist der Antrag genehmigt, kann das "Kind" die ausländische Staatsangehö- rigkeit beibehalten und wird Doppelstaater.
[Bild: 4tso321l6kiq.gif] [Bild: g1062us3t.gif]
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#3
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Die Einbürgerungsvoraussetzung, dass die Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, gilt nicht bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.

Weiß grad nicht den passenden Paragraphen, aber ich musste ebenfalls unterschreiben, dass ich unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert werde.

/E: §25 Abs.1 Staatsangehörigkeitsgesetz.

Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes
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#4
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warum werden solche völlig schwachsinnigen fragen in solchen boards gestellt.

part 1: mann will uns verarschen.

part 2: mann will uns zu äusserungen bringen, zu denen wir sowieso in keinster weise berechtigt sind, von daher: FUCK YOU.

ohne witz, was bringt dieses ganze gelaber? nichts! jeder hat seine eigene meinung bzgl. jeden themas, von daher, jeder sieht alles so wie er selbst gerade will. christentum, islam, buddismus, usw., was interessiert mich schweiz und co. i dont fucking care. YESSSSS, I DONT FUCKING CARE.

einbürgerung, ja oder nein, diese thematik an sich, is für mich völliger käse....

wenn sich jemand als positiv im land behauptet, dann gerne, ansonsten mal sehen....

sorry, schau grad shaun of the dead....
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#5
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bleib mal ganz entspannt. hier darf jeder Posten, was er will. und, wo ist die Frage schwachsinnig?

wenn du zu dem Thema nix sinnvolles rauslassen kannst, gibts dafür bei dir oben rechts die lösung...das ist der Knopf mit dem x...ja... rechts...oben...
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#6
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Ich finde das Thema höchstineressant, habe aber leider auch (noch) nicht viel Ahnung davon.

Grundsätzlich würde ich mal annehmen, dass die zweite Staatsangehörigkeit mit auf dem Pass bzw. dem Personalausweis vermerkt wird. Und bei Beantragung solcher Dokumente muss man das bestimmt auch angeben.
Ansonsten wird in Deutschland eigentlich immer die deutsche Staatsbürgerschaft allen anderen vorrangig behandelt (also auch der sog. "effektive Staatsbürgerschaft"). Insofern zählt diese so, als hätte man nur eine (die deutsche). Und damit erübrigen sich weitere Angaben eigentlich.

Bei Reisen in andere Länder könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es einige gibt, die für beide Staatsbürgerschaften Dokumente vorliegen haben wollen. Innerhalb der EU sollte aber auch allein der deutsche Pass ausreichen. Wobei das hier ja sowieso nur im Bedarfsfall notwendig ist, weil die Grenzen offen sind Wink.


P.S.: Bitte die obigen Aussagen nur als Anhaltspunkt betrachten und mit Vorsicht genießen. Wie gesagt: Ich habe vom rechtlichen Stand auch nur wenig Ahnung. Am besten fragst du bei deinem örtlichen Amt nach den Details Smile.


Edit: Achso, was mich noch interessieren würde: Welches ist denn deine andere Staatsbürgerschaft? (nur so aus Neugier Zunge raus)
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
"Besucht Heinrich's Spiele-Ausstellung!" ;-)


Big Grin Big Grin
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#7
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Cyphox schrieb:warum werden solche völlig schwachsinnigen fragen in solchen boards gestellt.

part 1: mann will uns verarschen.

part 2: mann will uns zu äusserungen bringen, zu denen wir sowieso in keinster weise berechtigt sind, von daher: FUCK YOU.

ohne witz, was bringt dieses ganze gelaber? nichts! jeder hat seine eigene meinung bzgl. jeden themas, von daher, jeder sieht alles so wie er selbst gerade will. christentum, islam, buddismus, usw., was interessiert mich schweiz und co. i dont fucking care. YESSSSS, I DONT FUCKING CARE.

einbürgerung, ja oder nein, diese thematik an sich, is für mich völliger käse....

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sorry, schau grad shaun of the dead....


Was geht denn mit dir? Confused Geschockt



JAK schrieb:2. Und muss ich irgendwo daraufhinweisen, dass ich jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit habe, das Einwohnermeldeamt ausgenommen.

Ich denke z.B. bei einem Vertrag, bei dessen Abschluß man eine Staatsangehörigkeit (z.B. Handy) angeben muss, wirst du dir aussuchen können, welche du angibst. Das ist aber auch nur ne Vermutung.
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#8
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Erstmal danke für die Kommentare, ich komme eh erst nächste Woche dazu beim Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden, ob ich da aber wirklich eloquente Antworten bekomme, bezweifel ich aber noch.

Die Mitarbeiterin der Einbürgerungsbehörde konnte mir zumindest keine genauen Angaben machen.

Zur Staatsbürgerschaft: Ich bin gebürtiger Däne. Big Grin

Und ab heute, 10:27 Ortszeit, auch Deutscher. Elefant
„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes
eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden, der
bequem darunter durchlaufen kann!“
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#9
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Ahh cool, herzlichen Glückwunsch. Big Grin
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#10
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Deshalb also "Herkunft: Europa". Big Grin Glückwunsch!
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#11
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Ich finde es richtig genial, dass unser geliebtes cgboard so international bekannt ist und genutzt wird Pleased.

In diesem Sinne: Velkommen i Tyskland !! Smile
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
"Besucht Heinrich's Spiele-Ausstellung!" ;-)


Big Grin Big Grin
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#12
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Skoll for tuske danmark
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#13
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JAK schrieb:Erstmal danke für die Kommentare, ich komme eh erst nächste Woche dazu beim Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden, ob ich da aber wirklich eloquente Antworten bekomme, bezweifel ich aber noch.

Die Mitarbeiterin der Einbürgerungsbehörde konnte mir zumindest keine genauen Angaben machen.

Zur Staatsbürgerschaft: Ich bin gebürtiger Däne. Big Grin

Und ab heute, 10:27 Ortszeit, auch Deutscher. Elefant

Na, ich gratuliere! Smile
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#14
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Ich würde jetzt gern was nettes über die Dänen sagen... Weiss jemand, wofür die so bekannt sind?^^
[Bild: gog.png] [Bild: opel.png] [Bild: atr.png]
In ewigem Gedenken an SonataFanatica... R.I.P., mein alter Freund  Sad
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#15
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Atreyu schrieb:Ich würde jetzt gern was nettes über die Dänen sagen... Weiss jemand, wofür die so bekannt sind?^^

für die lekceren Gurken die man zB auf Hotdogs tut Smile
[Bild: 4tso321l6kiq.gif] [Bild: g1062us3t.gif]
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#16
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Schon mal was von "Lego" gehört? Wink

Außerdem haben die Dänen einen Prinzen, der eine bürgerliche Australierin geheiratet hat - wie romantisch Smile.
(ups, da sprach wohl meine weibliche Seite)
Baby
[Bild: cgb-signaturwdjiq.png]
Du hast eine (nicht mehr ganz so) geheime Botschaft entdeckt:
"Besucht Heinrich's Spiele-Ausstellung!" ;-)


Big Grin Big Grin
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